Gute Nachrichten für Pauschalreisende: Bei verlorenem oder beschädigtem Gepäck muss der Reiseveranstalter nicht nur die Koffer ersetzen, sondern auch einen Teil des Reisepreises zurückzahlen. Das hat das Landgericht Frankenthal in Deutschland in einem nun rechtskräftigen Urteil entschieden.
Im konkreten Fall war eine fünfköpfige Familie in die Türkei geflogen. Auf dem Hinflug ging ein Koffer mit Reiseutensilien für ihre drei kleinen Kinder verloren und tauchte nie wieder auf. Zusätzlich wurde der Kinderwagen samt Babywanne stark beschädigt.
Die Familie hatte die verlorenen Sachen zwar vor Ort nachgekauft und teilweise ersetzt bekommen. Doch sie verlangte auch einen Teil des Reisepreises zurück – und bekam vor Gericht Recht.
Der Reiseveranstalter muss laut dem Urteil (Az.: 7 O 321/25) 35 Prozent des Reisepreises zurückzahlen. Insgesamt musste er knapp 5.000 Euro an die Familie überweisen. Die Begründung der Richter: Durch Verlust und Beschädigung des Gepäcks war die Pauschalreise mangelhaft.
Der Veranstalter hat die Pflicht, das Gepäck unbeschädigt ans Ziel zu bringen, so das Gericht. Statt sich zu erholen, war die Familie zunächst damit beschäftigt, Ersatz für die verlorenen Gegenstände zu beschaffen. Der damit verbundene Stress rechtfertige die Erstattung eines Teils des Urlaubspreises.
Einen von der Familie ebenfalls verlangten Ersatz für nutzlos aufgewandte Urlaubszeit erhielt sie allerdings nicht. Der Badeurlaub an sich blieb trotz der Störungen erhalten, urteilten die Richter.