Ein Wien-Trip endete für eine Familie aus Süditalien mit einer bösen Überraschung. Statt im gebuchten Vier-Sterne-Hotel zu schlafen, musste sie eine Nacht auf der Straße verbringen. Jetzt sprach ein Gericht Schadenersatz zu.
Die Familie aus Lecce hatte im Juni 2022 über die Plattform Booking.com ein Vier-Sterne-Hotel in Wien reserviert und im Voraus bezahlt. Doch als sie spät am Abend ankam, stellte sich heraus: Die Unterkunft existierte zwar, hatte aber keine gültige Betriebsgenehmigung der Stadt Wien und durfte daher keine Gäste aufnehmen.
Die Urlauber wandten sich noch in derselben Nacht an den Kundenservice der Buchungsplattform. Eine Ersatzunterkunft wurde ihnen jedoch nicht organisiert. Auch im gebuchten Hotel durften sie nicht bleiben. Mehrere Stunden mussten sie daher im Freien ausharren, ehe sie erst am nächsten Tag ein anderes Hotel fanden.
Ein Friedensgericht in Lecce sah darin eine klare Vertragsverletzung durch die Plattform. Laut Urteil beschränkt sich die Verantwortung nicht nur auf die Vermittlung von Unterkünften. Auch eine Schutz- und Unterstützungspflicht gegenüber den Kunden sei gegeben.
Das Gericht sprach der Familie neben der Rückerstattung der Hotelkosten eine Entschädigung wegen "verdorbenen Urlaubs" zu. Jedes Familienmitglied erhält demnach 250 Euro Schadenersatz.
Das Urteil gilt laut Berichten als wichtiges Signal für den Verbraucherschutz bei digitalen Buchungsplattformen.