Was mit einer Gartenschere begann, endete vor Gericht: Ein Streit um eine angeblich zu kurz geschnittene Hecke zwischen zwei Nachbarn aus dem Mürztal musste schließlich am Bezirksgericht Bruck entschieden werden.
"Beim Reden kommen die Leute zusammen. Das war immer so und wird auch so bleiben", erklärte Bezirksrichter Michael Auracher zu Beginn der Verhandlung – und deutete damit schon an, dass der Konflikt wohl vermeidbar gewesen wäre, wie die "Kleine Zeitung" berichtet.
Auslöser des Streits war eine Hecke an der Grundstücksgrenze. Der Nachbar begann im Sommer damit, sie zu schneiden, weil sie teilweise auf sein Grundstück gewachsen war. Für die Nachbarin kam das überraschend. "Ich habe mit meinem Nachbarn nicht vereinbart gehabt, dass er sie schneidet. Wer macht das auch schon im Sommer?", klagte sie vor Gericht.
Der 54-jährige Angeklagte schilderte die Situation anders. Er habe die Hecke schon einmal vor einigen Jahren zurückgeschnitten – damals habe es keine Probleme gegeben. "Diesmal habe ich einfach begonnen, dann ist sie dazu gekommen und hat gesagt, es passt. Ein paar Minuten später ist sie auf einmal zu uns gelaufen und hat gesagt, dass sie viel zu kurz ist."
Die Situation eskalierte: Die Frau rief die Polizei. Laut einem Beamten, der als Zeuge geladen war, habe der Nachbar damals bereits angedeutet, eine finanzielle Entschädigung zahlen zu wollen. Außerdem sei vereinbart worden, dass nicht weitergeschnitten werde.
Genau darüber stritten die beiden Parteien später jedoch erneut. Während der Angeklagte betonte, nach dem Polizeieinsatz nicht mehr weitergeschnitten zu haben, behauptete die Nachbarin das Gegenteil.
Vor Gericht wurden schließlich Fotos der Hecke präsentiert. Auch die Söhne des Mannes, die beim Schneiden geholfen hatten, sagten aus – konnten aber nicht eindeutig belegen, dass ihr Vater unschuldig war. Zusätzlich bestätigte eine Polizistin, dass im Sommer noch mehr von der Hecke vorhanden gewesen sei als auf den aktuellen Bildern.
Der Richter sah es daher als erwiesen an, dass weitergeschnitten wurde. Der Angeklagte wurde zu 200 Euro Geldstrafe verurteilt und muss der Nachbarin 300 Euro Schadenersatz zahlen.
"Zumindest ist das jetzt abgeschlossen", meinte der Mann nach dem Urteil. Richter Auracher hielt noch einmal fest: "Mit mehr Kommunikation wäre das alles vermeidbar gewesen."