Ein ungewöhnlicher Bau im Wiener Kleingarten sorgt für ein Gerichtsurteil. Ein Hausbesitzer hatte neben seinem Kleingartenhaus eine halbkreisförmige Böschung ausheben lassen – rund sechs Meter im Durchmesser und bis zu 1,20 Meter tief. Der Zweck: mehr Licht für ein Kellerfenster.
Der Eigentümer bezeichnete die Vertiefung als "Lichtschacht". Doch für die Behörden war das Bauwerk deutlich zu groß. Laut Stadt Wien darf eine solche Geländeveränderung nur im "unbedingt erforderlichen Ausmaß" erfolgen, meldet die "Presse".
Die Baupolizei ordnete deshalb an, dass die Abgrabung entfernt und der ursprüngliche Geländeverlauf wiederhergestellt werden muss.
Der Kleingärtner versuchte sich zu verteidigen. Die Böschung habe einen gemauerten Lichtschacht verhindert und damit Bodenversiegelung vermieden. Außerdem helfe sie dabei, Regenwasser abzuleiten.
Das Verwaltungsgericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht. Entscheidend sei, dass die Anlage überdimensioniert sei. Auch für die Ableitung von Regenwasser gebe es andere Lösungen.
Der Fall landete schließlich beim Verwaltungsgerichtshof. Dort wurde eine Revision zurückgewiesen – damit ist die Entscheidung endgültig, so die "Presse".