6 Meter Durchmesser

Schrebergärtner muss riesigen "Lichtschacht" zuschütten

Ein Wiener Kleingärtner grub neben seinem Haus eine große Böschung als "Lichtschacht". Die Baupolizei griff ein, das Loch muss weg.
Wien Heute
09.03.2026, 12:56
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Ein ungewöhnlicher Bau im Wiener Kleingarten sorgt für ein Gerichtsurteil. Ein Hausbesitzer hatte neben seinem Kleingartenhaus eine halbkreisförmige Böschung ausheben lassen – rund sechs Meter im Durchmesser und bis zu 1,20 Meter tief. Der Zweck: mehr Licht für ein Kellerfenster.

"Lichtschacht" war zu groß

Der Eigentümer bezeichnete die Vertiefung als "Lichtschacht". Doch für die Behörden war das Bauwerk deutlich zu groß. Laut Stadt Wien darf eine solche Geländeveränderung nur im "unbedingt erforderlichen Ausmaß" erfolgen, meldet die "Presse".

Die Baupolizei ordnete deshalb an, dass die Abgrabung entfernt und der ursprüngliche Geländeverlauf wiederhergestellt werden muss.

Der Kleingärtner versuchte sich zu verteidigen. Die Böschung habe einen gemauerten Lichtschacht verhindert und damit Bodenversiegelung vermieden. Außerdem helfe sie dabei, Regenwasser abzuleiten.

Verwaltungsgericht entschied gegen den Wiener

Das Verwaltungsgericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht. Entscheidend sei, dass die Anlage überdimensioniert sei. Auch für die Ableitung von Regenwasser gebe es andere Lösungen.

Der Fall landete schließlich beim Verwaltungsgerichtshof. Dort wurde eine Revision zurückgewiesen – damit ist die Entscheidung endgültig, so die "Presse".

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