Am Badeteich Süßenbrunn im 22. Bezirk treffen Hundebesitzer, Badegäste und Familien aufeinander – und das nicht immer im Guten. Auf dem 60.000 Quadratmeter großen Areal ist im Herbst und Winter Hundefreilauf erlaubt, von Mai bis September gilt ein schmaler Hundeverbotsstreifen – allerdings ohne Zaun. Mitten auf dem Gelände liegt ein Kinderspielplatz.
Es kam immer wieder zu Konflikten. Vor vier Jahren wandte sich dann ein Vater an die Volksanwaltschaft. Nun liegt angeblich ein Plan des Magistrats vor: Kinderspielplatz und Badebereich sollen eingezäunt werden, statt eine eigene Hundefreilaufzone abzugrenzen.
Volksanwältin Gaby Schwarz ist skeptisch: "Einen Kinderspielplatz einzuzäunen, zu dem man nur durch die Hundefreilaufzone kommt, kann nicht der Weisheit letzter Schluss sein. Die Alternative wäre eine großzügige, eingezäunte Hundefreilaufzone, damit sich Familien und Badegäste frei und sicher bewegen können. Und das sage ich als jahrzehntelange Hundebesitzerin." Sie appelliert an die Stadt Wien erneut Verhandlungen mit dem Grundeigentümer aufzunehmen.
Eigentümerin der Liegenschaft ist die Stiftung "Theresianische Akademie". 2025 ging es zunächst um die Frage, ob auf dem Areal grundsätzlich ein Zaun errichtet werden könnte. Fixe Pläne – wie und wo genau – lagen damals noch nicht vor. "Seitens der Stiftung gab und gibt es keinen Einwand", heißt es auf "Heute"-Nachfrage.
Wie seitens der Stiftung erklärt wird, wurde sie im Jänner 2026 von der MA 42 – Wiener Stadtgärten über eine Vor-Ort-Verhandlung zur möglichen Einrichtung einer Hundeauslaufzone informiert. "Eine Teilnahme seitens der Stiftung war nicht erforderlich, da sie weder Konfliktpartner noch Verhandlungspartner in der konkreten Umsetzung ist. Die Stiftung hat dem Planvorschlag daher weder zugestimmt noch ihn abgelehnt."
Betreffend des endgültigen Plans oder möglichen Alternativen verweist die Stiftung auf die Wiener Stadtgärten, die mit der Bewirtschaftung und Pflege des Areals betraut ist. Seitens der MA 42 wird auf "Heute"-Nachfrage festgehalten, dass man sich aktuell mit allen beteiligten Stellen noch in der Abstimmungsphase hinsichtlich der weiteren Vorgangsweise befinden würde. Deshalb "können derzeit keine weiteren Informationen übermittelt werden."