Teures Gassigehen im Prater

800 Euro Strafe! Hund Finni war nur kurz in der Wiese

Sophia M. wusste, dass sie nicht mit ihrem Hund auf der Wiese spazieren sollte. Aber mit einer solchen Strafe hatte sie nie gerechnet.
Michael Pollak
03.03.2026, 06:30
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Diese Post von der MA 58 löste bei Sophia M. (Name der Redaktion bekannt) einen wahren Schock aus: Im amtlichen Kuvert befand sich eine Strafverfügung in der Höhe von 800 Euro (oder insgesamt 16 Stunden Ersatzfreiheitsstrafe). Grund war die Missachtung des Wiener Tierhaltegesetzes in gleich zwei Fällen.

Es war ein trüber Mittwoch, als die Sängerin mit ihrem Hund "Finni" in der Hundezone im Prater (Wien-Leopoldstadt) spazieren war, noch war der Prater menschenleer. Am Rückweg zum Auto telefonierte die Niederösterreicherin mit ihrer Mutter. Sophia M. ging mit ihrem Hund parallel zur Straße, einige Meter innerhalb der Wiese.

Plötzlich bremste sich ein Polizei-Bus auf der Straße ein. Vorwurf: Die Künstlerin war in einer Hundeverbotszone unterwegs. Dann fragte der Polizist noch, ob Finni richtig angeleint war. Sophia M. war ehrlich, "mir ist die Leine beim Telefonieren kurz aus der Hand gefallen." Dieser Satz verdoppelte später die Strafe.

Auf die Frage der Hundebesitzerin, wie hoch die Rechnung ausfallen würde, meinte der Polizist, das könne er nicht sagen, "währenddessen schaute der andere Beamte verlegen weg."

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Wochen später erreicht die "Strafverfügung" die Familie. Insgesamt 800 Euro sind zu bezahlen, "das ist wirklich teures Lehrgeld", sagt Sophia M. wütend. Die Summe setzt sich aus zwei Teilen zusammen: Die ersten 400 Euro wegen Betretung der Hundeverbotszone, die zweiten, weil ihr die Leine aus der Hand glitt.

Die Pönale sorgt für Aufruhr in der Hundehalter-Szene. Nicht wegen der Strafe, sondern wegen der exorbitanten Höhe. "Ich habe herumtelefoniert bei der Polizei und im Magistrat, über eine solch hohe Summe waren die Personen am Telefon auch dort überrascht."

"Heute" fragte bei der ausstellenden Behörde, der MA 58 nach. Wie es aussieht, hatte die Sängerin Glück – sie fasste die Mindeststrafe aus. Maximal wären es 20.000 Euro!

Zum Vergleich: Wer in Wien auf der Straße (also nicht in einer Hundeverbotszone) ohne Leine von einem Kontrollor erwischt wird, muss mit 70 Euro rechnen (Organstrafverfügung).

Sophia M. ärgert sich immer noch: "Wie viel müsste ich im Auto anstellen – und dabei womöglich Menschen in Gefahr bringen -, um auf eine solche Strafe zu kommen?"

{title && {title} } POM, {title && {title} } Akt. 03.03.2026, 08:10, 03.03.2026, 06:30
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