Martin K. fühlt sich gefrotzelt. Er hat seine Parkstrafen rechtzeitig bezahlt, doch plötzlich („ein halbes Jahr später!“) landet eine weitere, für den Wiener völlig unverständliche Forderung in seinem Postkasten. "Von dieser Strafe habe ich noch nie gehört", sagt Martin K. (Name geändert) zu "Heute".
Es beginnt im Sommer des Vorjahres. Im Juli borgt der Angestellte eines Dienstleistungsbetriebs seinem Neffen den BMW. Der Verwandte parkt das Auto in der Braunhubergasse (Wien-Simmering). Dann geschieht ein folgenschweres Unglück: Der Schlüssel zum Pkw geht verloren. Das Auto bleibt notgedrungen stehen.
Am ersten Tag steckt ein Zahlschein unter dem Scheibenwischer, 36 Euro (im Vorjahr waren Organmandate günstiger als jetzt). Tag zwei, drei und vier kosten jeweils schon 48 Euro (Anzeige).
Der Schlüssel bleibt aber verschwunden, BMW-Besitzer Martin K. muss reagieren. Er bestellt auf eigene Kosten einen Abschleppdienst, "das war für mich billiger, als noch ein paar Anzeigen." Immerhin summieren sich die Strafen bereits auf 180 Euro.
Jetzt, mehr als ein halbes Jahr danach, bekommt K. Post von der MA 6 (Rechnungen & Abgaben). Der Inhalt ist für ihn absolut unverständlich. "Nachdem ich alle Strafen damals bezahlt habe, bekomme ich jetzt eine weitere Strafe – das gibt es ja nicht", sagt er zu "Heute".
Betreff des Briefes ist die "Parkometerabgabe". Ein paar Zeilen danach: "... für das Abstellen des mehrspurigen Kraftfahrzeuges … in dem angeführten Zeitraum." Martin K. ist völlig verwundert, "warum soll ich noch einmal 101,60 Euro bezahlen?" Er ruft bei der angegebenen Nummer an: "Ich habe auf Kulanz gehofft, auf irgendeine menschliche Reaktion." Pech, die Dame am Telefon bestätigt die Strafe.
"Ich verstehe aber immer noch nicht, was diese Strafe soll", beschwert sich K. "Heute" ruft bei der MA6 an, bekommt die Erklärung.
Jedes Mal, wenn ein Parksheriff einen Erlagschein in die Windschutzscheibe legt, macht er auch ein Foto. Diese Bilder bekommt der Magistrat. Wenn sich herausstellt, dass das Auto zwischen zwei Strafen nicht bewegt wurde – es ist immerhin eine KURZparkzone –, werden im Magistrat die Stunden zusammengerechnet.
Diese "Parkometerabgabe" ist die Summe, die man für Parkscheine in diesem Zeitfenster hätte zahlen sollen. Das sei aber keine "Doppel-Bezahlung" heißt es aus der MA 6. Das eine ist die Strafe, jetzt folgt die Nachzahlung der Parkgebühr. Es ist wie beim Schwarzfahren in den Öffis: Man bezahlt eine Strafe und zusätzlich ein gültiges Ticket – auch wenn man längst ausgestiegen ist.
"Heute" kontaktiert auch noch die Experten des ÖAMTC. Hier erfahren wir, warum diese Abgabe von so wenigen Autofahrern gekannt wird: "Meist steht das Auto kürzer als vier Tage verboten in der Kurzparkzone. Da steht die aufwendige Recherche der Beamten in keinem Verhältnis zu den potenziellen Einnahmen."
K. bleibt dennoch verwundert: "Ich dachte die früheren Strafen ersetzen diese Zahlung."