Auf dem Langstreckenflug von Zürich nach São Paulo in Brasilien (ungefähr elf Stunden) war ein deutscher Fluggast leider unbelehrbar und holte seinen kleinen Hund immer wieder aus der Transportbox. Nach einigen Ermahnungen, die offenbar nicht befolgt wurden, muss er jetzt Strafe zahlen: saftige 860,00 Euro.
In fast jeder Airline ist eine Transporttasche oder auch Transportbox für Hunde, meist unter 10 Kilogramm, Pflicht und das Tier muss während Start, Landung und Turbulenzen auch unter dem Vordersitz verstaut sein. Meistens wird aber ein Auge zugedrückt, wenn man manchmal sein Tier während des Fluges zur Beruhigung ein paar Mal in seinem Körbchen streichelt - nur herausnehmen oder frei laufen lassen darf man es nicht.
Eine Transportbox für Haustiere gilt für Fluggesellschaften als einfaches Gepäcksstück, welches sicher verwahrt werden muss, um im Notfall kein gefähliches Geschoss zu werden.
Der Schutz anderer Fluggäste mit Angst vor Hunden oder einer Allergie ist ebenfalls ein Argument, den Hund während der gesamten Zeit in seiner Tasche zu lassen.
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Laut einer deutschen Tageszeitung soll der Fluggast aber genau das mehrmals getan haben, um seinen Hund zu streicheln. Ob es tatsächlich so ein Problem ist, wenn ein Hund während eines Langstreckenfluges ein paar Stunden auf dem Schoß döst, kann man jetzt natürlich hinterfragen, aber "Vurschrift ist bekanntlich Vurschrift".