Für Musiker auf Reisen gibt es bei der Lufthansa Group ab März eine wichtige Neuerung: Beim Handgepäck gilt künftig nicht mehr nur die starre 55-Zentimeter-Regel.
Bislang durften Gepäckstücke, die mit in die Kabine genommen werden, maximal 55 Zentimeter lang sein. Diese Grenze bleibt grundsätzlich bestehen – allerdings gibt es nun eine Ausnahme für Musikinstrumente. Wie eine Sprecherin mitteilt, greift künftig eine sogenannte Summenregel: Höhe, Breite und Tiefe des Instrumentenkastens dürfen zusammen höchstens 125 Zentimeter ergeben.
Damit können künftig auch längere Kästen für Geigen, Ukulelen oder Trompeten in die Kabinen von Lufthansa, Eurowings, Austrian Airlines und Swiss mitgenommen werden. Das Instrument ersetzt dann ein reguläres Handgepäckstück.
Auslöser für die Änderung war ein Vorfall im Jahr 2025. Ende November war eine Geigerin von Helsinki über Frankfurt nach Leipzig unterwegs. Ihr Geigenkasten war 80 Zentimeter lang – und damit laut damaliger Regel zu groß für die Kabine. Die wertvolle Geige musste ohne schützenden Kasten auf dem Schoß der Musikerin transportiert werden – mit dem Risiko von Beschädigungen durch Turbulenzen oder verschüttete Getränke.
Die Musikerin wandte sich daraufhin in einem Brief an Lufthansa-Chef Carsten Spohr, wie das Luftfahrtmagazin "aerotelegraph" berichtet. Nun reagiert die Airline-Gruppe mit einer Anpassung der Bestimmungen.
Für größere Instrumente, die die neue 125-Zentimeter-Summenregel überschreiten, gelten ab 1. März zwei Möglichkeiten: Entweder wird ein eigener Sitzplatz gebucht, wenn etwa eine Tuba in der Kabine mitreisen soll. Oder das Instrument muss im Frachtraum transportiert werden.
Dabei weist Lufthansa ausdrücklich darauf hin: "Eine angemessene Transportverpackung liegt in der Verantwortung der Fluggäste".
EU-weit existieren keine einheitlichen Vorschriften für die Mitnahme von Musikinstrumenten im Flugzeug. Während manche Airlines großzügig sind, halten andere strikt an den vorgegebenen Maßen fest. Reisenden wird daher empfohlen, sich vorab bei der jeweiligen Fluggesellschaft zu informieren.
In den USA ist die Situation anders geregelt. Laut "aerotelegraph" sind Airlines dort verpflichtet, Musikinstrumente mitzunehmen, sofern sie sich sicher verstauen lassen.