Wer mit dem Flugzeug unterwegs ist, sollte jetzt ganz genau hinschauen: Seit Donnerstag gelten bei allen Airlines der Lufthansa Group deutlich verschärfte Regeln für Powerbanks an Bord.
Externe Akkus dürfen während des gesamten Fluges weder benutzt noch aufgeladen werden. Pro Passagier sind maximal zwei Powerbanks erlaubt – und zwar ausschließlich im Handgepäck.
Die neuen Vorgaben haben es in sich: Powerbanks dürfen während des Fluges nicht mehr im Gepäckfach über den Sitzen verstaut werden.
Erlaubt sind nur noch drei Plätze – in der Sitztasche des Vordersitzes, unter dem eigenen Sitz oder direkt am Körper. Im aufgegebenen Gepäck sind die Akkus ohnehin strikt verboten. Das gilt übrigens auch für E-Zigaretten.
Besonders wichtig ist ein Blick auf die Kapazität: Powerbanks mit bis zu 100 Wattstunden sind ohne Genehmigung erlaubt.
Geräte zwischen 100 und 160 Wattstunden dürfen nur nach ausdrücklicher Freigabe durch die Airline mit an Bord genommen werden. Alles darüber ist tabu. Eine Ausnahme gibt es lediglich für zugelassene medizinische Geräte.
Die neuen Sicherheitsregeln gelten für sämtliche Fluggesellschaften der Lufthansa Group – darunter Lufthansa, Austrian Airlines (AUA), Swiss, Edelweiss, Brussels Airlines, Eurowings und Discover Airlines.
Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Kurz-, Mittel- oder Langstreckenflug handelt.
Hintergrund dieser strengeren Regeln sind Empfehlungen führender internationaler Luftfahrtbehörden wie EASA, FAA, IATA und ICAO. Ziel ist, das Risiko von Batteriebränden und anderen sicherheitsrelevanten Vorfällen an Bord deutlich zu reduzieren.
Für Passagiere bedeutet das: Vor dem Abflug unbedingt noch einmal die Powerbank prüfen – sonst kann es am Gate unangenehm werden.
Werden verbotene Geräte bei der Sicherheitskontrolle entdeckt, wird das Gepäck gezielt aus dem System genommen und vom Personal manuell überprüft. Bestätigt sich der Verdacht, wird der Koffer geöffnet – ohne dass die Reisenden anwesend sein müssen.
Handelt es sich um eine Powerbank, die als Gefahrgut gilt, wird diese aus dem Gepäckstück entfernt. Nach der Ankunft am Zielort finden die Passagiere einen Hinweiszettel, der über die Entnahme informiert. Je nach Wert des Geräts wird es entweder eingelagert oder entsorgt.
➤ Maximal zwei Powerbanks pro Person
➤ Laden mittels Powerbanks an Bord nicht gestattet
➤ Laden von Powerbanks über die Stromversorgung an Bord nicht zulässig
➤ Nutzung zur Versorgung essenzieller medizinischer Geräte weiterhin zulässig
➤ Aufbewahrung im Gepäckfach über dem Sitz nicht erlaubt; der Transport ist ausschliesslich im Handgepäck unter dem Sitz, in der Sitztasche oder am Körper gestattet
➤ Maximale Batterieleistung: 100 Wh
➤ Für Powerbanks mit einer Leistung zwischen 100 Wh und maximal 160 Wh ist für die Mitnahme eine Genehmigung der jeweiligen Fluggesellschaft erforderlich
➤ Entsprechende Regelungen gelten auch für E-Zigaretten
Dafür ist die berüchtigte (und nervige) 100-Milliliter-Grenze für Flüssigkeiten im Handgepäck kurz vor dem Fallen. Neue Scanner vereinfachen den Sicherheitscheck an Europas Flughäfen. In Italien ist die Regel bereits Geschichte, Wien zieht bald nach.