Ab dem 15. Jänner 2026 gelten bei Airlines der Lufthansa Group neue und strenge Regelungen für den Transport von Powerbanks an Bord. Wie der Konzern mitteilt, dürfen externe Akkus während des Fluges weder benutzt noch geladen werden. Pro Passagier sind maximal zwei Powerbanks erlaubt, die ausschließlich im Handgepäck mitgeführt werden dürfen.
Die Geräte müssen sich während des Fluges entweder in der Sitztasche des Vordersitzes, am eigenen Körper oder im Handgepäck unter dem Sitz befinden. Eine Aufbewahrung in den Gepäckfächern über den Sitzen ist nicht mehr gestattet. Ebenso verboten ist der Transport von Powerbanks im aufgegebenen Gepäck. Das gilt laut Lufthansa Group auch für E-Zigaretten.
Powerbanks mit einer Kapazität zwischen 100 Wattstunden und 160 Wattstunden benötigen vor der Mitnahme eine ausdrückliche Genehmigung durch die jeweilige Airline. Geräte mit höherer Kapazität dürfen nicht befördert werden. Von der Genehmigungspflicht ausgenommen sind zugelassene medizinische Geräte.
Die neuen Bestimmungen gelten für alle Fluggesellschaften der Lufthansa Group. Dazu zählen neben der Lufthansa selbst auch die AUA. Ebenfalls betroffen sind etwa Swiss, Brussels Airlines, Eurowings und Discover Airlines. Für Flüge mit diesen Fluglinien gelten die Regelungen unabhängig davon, ob es sich um Kurz-, Mittel- oder Langstrecken handelt.
Laut Lufthansa Group basieren die Maßnahmen auf aktuellen Empfehlungen der zuständigen Luftfahrt-Organisationen EASA (Europa), FAA (USA), IATA und ICAO. Ziel der Vorgaben ist es, potenzielle Sicherheitsrisiken im Zusammenhang mit Batterien an Bord zu reduzieren.