Der Masseverwalter von René Benko kassiert im Streit um die Laura Privatstiftung die nächste Niederlage: Auch der Oberste Gerichtshof hat seinen Versuch zurückgewiesen, die Stifterrechte von Benkos Mutter auf die Insolvenzmasse zu übertragen.
Andreas Grabenweger, Masseverwalter des Signa-Gründers, war mit einer Klage gegen Benkos Mutter vor Gericht gezogen. Er wollte erreichen, dass deren Stifterrechte an der Laura Privatstiftung an ihn übergehen. Grabenweger ging dabei davon aus, dass Benko selbst die Kontrolle über die Stiftung behalten und seine Mutter lediglich als "Strohfrau" agiert habe.
Bestätigt wird die Entscheidung von Hermann Pfurtscheller, Anwalt von Benkos Mutter, gegenüber der "Tiroler Tageszeitung". Laut dem Anwalt habe das Höchstgericht festgehalten, dass Grabenweger in dieser Sache kein Feststellungsinteresse habe – also keinen Anspruch darauf, gerichtlich feststellen zu lassen, wem die in der Stiftungserklärung eingeräumten Rechte rechtmäßig zustehen.
Pfurtscheller verweist zudem darauf, dass Grabenweger nach Ansicht des Gerichts nicht nur die Mutter, sondern auch die Stiftung selbst hätte klagen müssen. "Für meine Mandantin ist die Sache damit erledigt", so Pfurtscheller.
In der Entscheidung vom 15. Dezember 2025 hält der OGH fest, dass in vergleichbaren Fällen, etwa bei Fragen zur Unwirksamkeit einer Stiftungserklärung oder zu Änderungen, regelmäßig (auch) die Privatstiftung geklagt worden sei.
Mit den Stifterrechten hatte sich Grabenweger die Möglichkeit ausgerechnet, auf das Vermögen der Laura Privatstiftung zuzugreifen, um damit Benkos Gläubiger zu bedienen. Die Stiftung mit Sitz in Innsbruck soll mutmaßlich weiterhin Vermögen in Höhe von mehreren Hundert Millionen Euro halten, vor allem in Form von Immobilien.
Im Insolvenzverfahren wurden bisher von rund 40 Gläubigern 2,67 Milliarden Euro an Forderungen angemeldet, davon wurden 45,5 Millionen Euro anerkannt.
Parallel dazu gab es für Grabenweger zuletzt in einem anderen Stiftungsfall zumindest einen Teilerfolg: Gegen die Ingbe-Stiftung mit Sitz in Liechtenstein erwirkte er eine einstweilige Verfügung. Damit darf die Stiftung vorerst einen Teil des Geldes nicht an Begünstigte ausschütten.
Die Entscheidung des Fürstlichen Landgerichts in Vaduz ist nicht rechtskräftig, Beschwerden sind noch möglich. Das Gesamtvermögen der Ingbe-Stiftung wird auf bis zu 300 Millionen Euro geschätzt – die einstweilige Verfügung bezieht sich auf 50 Millionen Euro. Offiziell soll Benko kein Begünstigter der Stiftung gewesen sein.