Am 8. Dezember 2024 ist in Syrien das Regime von Machthaber Baschar al-Assad gestürzt worden. In Wien gingen damals tausende Syrer voller Freude auf die Straße, feierten unter anderem vor dem Parlament. Viele von ihnen hatten bei ihren Asylanträgen in Österreich Assad als Fluchtgrund angegeben.
Genau diesen Wegfall des Fluchtgrunds Assad hatten Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) und die Regierung zum Anlass genommen, ein Asylaberkennungsverfahren gegen diese Syrer einzuleiten. Die Folge: Der Familiennachzug für Betroffenen wurde automatisch gestoppt. Laut "Presse" laufen mit Anfang Jänner noch mehr als 8900 Aberkennungsverfahren. Im Vorjahr gab es 1.676 Aberkennungsentscheidungen.
Jetzt ist mit diesem Stopp des Nachzugs vorerst Schluss. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) kam zu dem Schluss, dieses entspreche nicht dem Grundrecht auf Familie.
Die Vorgeschichte: 2023 hatten eine Frau und ihre zwei minderjährigen Kinder eines asylberechtigten Syrers bei der Botschaft in Amman die Einreise nach Österreich beantragt. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) erachtete aber Asyl nicht für wahrscheinlich. Folge: Die Botschaft lehnte die Einreise ab.
Daraufhin wandte sich die Familie an das Bundesverwaltungsgericht (BVwG). Anfang März wurde gegen den Vater schließlich ein Asyl-Aberkennungsverfahren eingeleitet. Das BVwG wies die Beschwerde der Mutter und der Kinder ab.
Doch das war nicht das Ende des juristischen Weges. Denn: Die Familie wandte sich an den VfGH. Dieser sieht zwar ein legitimes öffentliches Interesse, dass die Familie von Asylberechtigten, deren Asylstatus aberkannt wurde, nicht nachkommen darf. Dieses Interesse sei aber gegen das Grundrecht auf Familie abzuwägen. Die Betroffenen hätten einen Anspruch, eine negative Entscheidung zur Familienzusammenführung effektiv bekämpfen zu können. Das wiederum sei nicht möglich, wenn für ein Einreiseverbot ein Aberkennungsverfahren des Familienangehörigen ausreiche.
Die betroffene Familie will jetzt das Verfahren vor dem BVwG fortsetzen. Das Innenministerium prüft die Erkenntnis des VfGH. Auswirkungen auf den Stopp des Familiennachzugs habe dieses jedoch nicht. Man betont: Der Auftrag des VfGH an das BVwG war lediglich, dass es künftig im Beschwerdeverfahren eine detaillierte Einzelfallprüfung im Hinblick auf Artikel 8 der Menschenrechtskonvention – also das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens – durchzuführen hat.
Empört reagiert die FPÖ. Justizsprecher Harald Stefan spricht von einem "weiteren Kniefall vor der Asyl-Lobby" und einem "Anschlag auf die Sicherheit Österreichs". Die Rechtsauslegung des VfGH in diesem Fall sei ein "fatales Signal, das die ohnehin schon chaotische Asylsituation weiter verschärfen wird".
Stefan fordert ein radikales Umdenken. "Es braucht nicht noch mehr Verfahrens-Verschleppungen und juristische Spitzfindigkeiten, sondern eine klare politische Entscheidung: Festung Österreich jetzt." Die FPÖ will ein "sofortiges Ende dieser selbstzerstörerischen Politik, einen konsequenten Abschiebeplan für Syrer und einen generellen Asylstopp".