Asylhammer in der EU: Am Donnerstag gegen 2.00 Uhr morgens gab es in Sachen Asylpolitik eine Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat. Die Regeln sollen nun deutlich schärfer werden und Mitgliedsstaaten erhalten mehr Freiheiten bei der Ablehnung von Asylanträgen.
Mit der Reform erhält die EU ein wirksames Instrument, um mit Asylanträgen umzugehen, die für unzulässig erklärt wurden. Das wird Asylverfahren beschleunigen, nationale Asylsysteme spürbar entlasten und den Anreiz für illegale Migration in die Europäische Union reduzieren, heißt es dazu in einer Aussendung.
Kernpunkt der Reform ist das Konzept des sicheren Drittstaats. Künftig dürfen EU-Staaten Asylanträge als unzulässig einstufen, wenn Betroffene bereits in einem anderen – als sicher eingestuften – Land effektiven Schutz hätten finden können.
Mit den neuen Regeln wird dieses Instrument praxistauglicher und klarer gefasst. Künftig können die Mitgliedstaaten drei unterschiedliche Wege gehen, das Konzept anzuwenden.
Erstens, wenn eine Verbindung zwischen der asylsuchenden Person und dem sicheren Drittstaat besteht oder wenn die betreffende Person auf dem Weg in die EU durch einen solchen Staat gereist ist.
Zweitens, in Fällen ohne Verbindung oder Transit ist eine Anwendung möglich, sofern ein Abkommen. Und drittens, wenn eine Vereinbarung mit dem Drittstaat besteht.
Um Verzögerungen und Missbrauch zu verhindern, wird zudem klargestellt, dass Rechtsmittel gegen Unzulässigkeitsentscheidungen künftig nicht mehr automatisch ein Bleiberecht bis zum Abschluss des Beschwerdeverfahrens auslösen.
Gleichzeitig bleiben starke rechtliche Schutzmechanismen fest verankert. Ein Drittstaat kann nur dann als sicher gelten, wenn er über funktionierende Verfahren verfügt und wirksamen Schutz gewährleistet.
EU-Kommissar für Inneres und Migration Magnus Brunner zeigt sich von der Novelle jedenfalls überzeugt: "Heute hat die EU geliefert. Mit der Weiterentwicklung des Konzepts sicherer Drittstaaten und der Streichung des Verbindungskriteriums fügen wir ein weiteres Instrument hinzu, um Migration effizienter zu steuern. Damit stärken wir die Handlungsfähigkeit der Mitgliedstaaten im Umgang mit unzulässigen Asylanträgen."