Aus für den "Wildwuchs" bei E-Zigaretten und Pouches: Der Nationalrat hat Mitte Dezember das Abgabenänderungsgesetz 2025 verabschiedet. Damit wird das Tabakmonopol massiv ausgeweitet. Das soll Kontrollen erleichtern.
Auch für E-Zigaretten gelten jetzt strenge Regeln: Liquids dürfen nur noch in lizenzierten Fachgeschäften verkauft werden – oder eben in Trafiken. Ab April 2026 werden sie zudem in die Tabaksteuer einbezogen.
Der Online-Verkauf von E-Zigaretten und Pouches bleibt verboten – Trafiken und Fachgeschäfte sollen das Geschäft unter sich aufteilen. Außerdem werden Pouches und E-Liquids ab April 2026 besteuert – auch nikotinfreie Varianten. Ab Februar 2026 steigt auch die Tabaksteuer auf Zigaretten und Tabak zum Erhitzen, weitere Erhöhungen folgen in den Jahren danach.
Durch höhere Preise soll außerdem den Konsum eindämmen. Die Regierung hält fest, dass E-Zigaretten bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen immer beliebter werden. Als Einstiegsprodukte würden sie jedoch das Risiko, in eine Nikotinabhängigkeit zu fallen, erhöhen.
„Nikotin- und Tabakprodukte sind besonders sensible Genusswaren. Mit den aktuellen Gesetzesänderungen wird auf Marktentwicklungen reagiert und der Jugend- und Gesundheitsschutz verstärkt.“Markus MarterbauerBundesminister für Finanzen
"Durch die Novelle entstehen keine neuen Steuern", hält die Regierung fest. Die bestehende Tabaksteuer würde nur zeitgemäß und risikobasiert auf neu hinzugekommene Produkte ausgeweitet. Daraus erwartet das Finanzministerium heuer rund 100 Millionen Euro an Mehreinnahmen gegenüber 2025.
Nikotinbeutel (Pouches) und Hanfblüten zum Rauchen sind somit in das Tabakmonopol aufgenommen. Beides wird nur noch in Trafiken verkauft und unterliegt damit denselben strengen Bestimmungen wie Tabakwaren.
Damit ist der bisher unkontrollierte Vertrieb beendet und die Abgabe erfolgt über geprüfte und registrierte Stellen – entsprechend den Forderungen von Ländern, Gemeinden und Schulen.
Eine Ausnahme gibt es für Hanfshops, die bereits vor dem 10. Jänner 2025 existierten. Sie dürfen rauchbaren CBD-Hanf mit niedrigem THC-Gehalt (kleiner 0,3 Prozent) noch bis Ende 2028 verkaufen. Sie müssen dazu aber eine Lizenz bei der Monopolverwaltung beantragen.
Eine gleich lange Übergangsfrist gilt für Kleinverkaufsstellen für Pouches.
Strenger reguliert wird auch der Verkauf von E-Zigaretten. Sie sind nun Teil des Monopolsystems und dürfen grundsätzlich nur noch in lizenzierten Fachgeschäften verkauft werden. Dampfershops, die seit mindestens drei Monaten bestehen, erhalten eine kostenlose Lizenz für 20 Jahre, müssen aber gewisse Auflagen erfüllen.
Neue Standorte bekommen nach positiver Bedarfsprüfung durch die Monopolverwaltung eine kostenpflichtige Lizenz. Das soll kontrollierte Lieferketten und klare Zuständigkeiten sichern, unregulierte Parallelmärkte verhindern. Ohne Lizenz dürfen nur noch Tabaktrafiken E-Liquids verkaufen.
Der Verkauf von Nikotinbeuteln und E-Liquids in Gaststätten ist jetzt nach dem Muster übriger Tabakerzeugnisse geregelt. Ausdrücklich verboten ist der Versandhandel.
Die Tabaksteuer für E-Liquids und Nikotinbeutel wird nach Volumen (Liter) bzw. Masse (Kilogramm) berechnet und soll ab April 2026 eingehoben werden. Für bereits jetzt bei Kleinhändlern befindliche Produkte ist eine Übergangsregelung vorgesehen.
Im Februar 2027 und 2028 wird es dann weitere Erhöhungen geben. Ebenso wird die Steuer für klassische Tabakprodukte wie Zigaretten und Tabak zum Erhitzen bis 2028, beginnend ab Februar 2026, stufenweise angehoben.
Besteuert werden auch nikotinfreie E-Liquids und Pouches, da deren Konsum laut Regierungserläuterung gleichfalls mit gesundheitlichen Risiken verbunden ist und eine Abgrenzung von nikotinhaltigen Produkten schwierig wäre.
Insgesamt wurden mit dem 60 Seiten starken Abgabenänderungsgesetz 2025 zwanzig Gesetze geändert – von Agrargemeinschaften über Immobilien bis zu digitaler Gebührenabwicklung ab 2028. Neben den Tabakregeln brachte das Paket auch steuerliche Anpassungen: So wird etwa die Grenze für die Belegerteilungspflicht im Freien auf 45.000 Euro erhöht, digitale Kassenbelege werden erleichtert.
Von Seiten der Abgeordneten gab es breite Zustimmung zum Gesetzespaket. Die Novelle zum Tabakmonopolgesetz sei ein Vorzeigegesetz, bei dem es gelungen sei, unterschiedlichste Interessen auszutarieren, führte etwa ÖVP-Abgeordneter Andreas Hanger aus.
Auch die FPÖ kann der Novellierung des Tabakmonopolgesetzes einiges abgewinnen. Die Änderungen seien "überwiegend positiv", sind sich die Abgeordneten Peter Wurm und Maximilian Linder einig. Wurm begrüßte insbesondere die Stärkung der Tabaktrafikanten.
"Schlecht" war aus seiner Sicht die neue Besteuerung von E-Liquids und Nikotinbeuteln. Wenn man Produkte "unendlich teuer" mache, laufe man Gefahr, dass diese ins Land geschmuggelt würden, warnte er. Die Blauen haben trotz vorgeblich "überwiegenden" Zuspruchs gegen das Gesetzespaket gestimmt.