Der deutsche Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Ryanair, Wizz Air, easyJet, Norwegian, Transavia, Volotea und Vueling abgemahnt, zusätzlich wurde gegen easyJet, Wizz Air und Vueling Klage eingereicht. Grund: ungeeignete und unzulässige Handgepäck-Regelungen, die nach Auffassung des Verbraucherschutzes gegen EU-Recht verstoßen.
Das Ärgernis: Ticketpreis bei Billig-Fluglinien beinhalten häufig lediglich eine kleine Tasche mit Maßen von maximal 45 x 36 x 20 Zentimetern. Dabei müsste aus Sicht der Verbraucherzentrale auch ein größeres Handgepäckstück im Preis mit inbegriffen sein.
Die Realität sieht allerdings anders aus: Ein weiterer Koffer bzw. Rucksack könne oft nur gegen Aufpreis dazugebucht werden. Der Aufschlag steige zudem weiter, wenn der Passagier das angeblich zu große bzw. das zweite Gepäckstück erst am Gate anmeldet.
"Ryanair, easyJet & Co. locken mit Flugpreisen, die nicht das gesamte angemessene Handgepäck umfassen. Das ist Verbrauchertäuschung und verstößt gegen geltendes EU-Recht", ärgert sich Ramona Pop, Vorständin von Verbraucherzentrale Bundesverband. Airlines seien jedoch verpflichtet, "angemessenes Handgepäck ohne Extrakosten zu befördern".
Bei seiner Einschätzung stützt sich der vzbv auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH). Der hatte bereits 2014 festgestellt, dass es sich bei der Mitnahme von Handgepäck um einen unverzichtbaren Bestandteil der Beförderung von Fluggästen und nicht um eine Extraleistung der Airlines handle.
Dementsprechend dürfe aus Sicht der Verbraucherzentrale für Handgepäck kein Zuschlag verlangt werden, solange "Gewicht und Abmessungen vernünftigen Anforderungen entsprechen und Sicherheitsbestimmungen erfüllt werden". Diese Bedingungen erfülle nach Meinung der Verbraucherschützer auch das Handgepäck, das die abgemahnten und verklagten Fluggesellschaften bislang nur gegen Zusatzentgelt befördern.
Das Vorgehen gegen die Fluggesellschaften ist Teil einer gemeinsamen Initiative europäischer Verbraucherorganisationen. Schon im Vorjahr haben der europäische Verbraucherverband BEUC und 16 nationale Konsumentenschutzorganisationen gegen die Gebührenpraxis der sieben angeführten Airlines bei der EU-Kommission Beschwerde eingereicht.
Nach Meinung der Verbraucherzentrale brauche es praxistaugliche und einheitliche Regeln für Handgepäck. Das Kantenmaß, also die Summe aus Länge, Breite und Höhe, solle dabei mindestens 115 Zentimeter und das Gewicht zehn Kilogramm betragen dürfen. Zudem wird gefordert, dass neben einem kleinen Handgepäck („Personal Item“) ein weiteres "in Abmaßen und Gewicht angemessenes Handgepäck ohne Aufpreis im Flugpreis enthalten sein muss".