Es war ein brisantes Urteil des Verfassungsgerichtshofs, über das "Heute" ausführlich berichtete: Wenn in Mietverträgen nicht drinnen steht, dass innerhalb der ersten zwei Monate keine Mieterhöhung möglich ist, ist die gesamte Wertsicherungsklausel ungültig, Mietern würden daraus Rückzahlungsansprüche der letzten 30 Jahre erwachsen.
Erste Betroffene versuchten das – scheiterten nun aber am Obersten Gerichtshof. Die Richter gehen nämlich davon aus, dass diese Norm nicht auf Bestandsverträge gilt, in denen die Leistung nicht nur innerhalb der zwei Monate nach Vertragsschließung vollständig zu er erbringen ist. Und Mietverträge dauern ja typischerweise deutlich länger.
Dabei handele es sich um eine "neue Meinung", so Zivilrechtsprofessor Martin Spitzer im "Ö1-Morgenjournal", doch der OGH habe sich umfassend mit dieser Problematik befasst. Der Spruch sei aber nicht für alle Fälle automatisch bindend. Trotzdem: Hält diese Entscheidung, ist das Thema Ungültigkeit von Wertsicherungsklauseln zu Ende – "dann gibt's auch keine Rückzahlungen".
Daniela Holzinger vom Verbraucherschutzverein VSV sieht darin einen klaren Widerspruch zu früheren Entscheidungen. Eine verpönte Praxis sei dadurch kurzerhand legalisiert worden, sagt sie auf Ö1. Noch laufen aber einige andere Verfahren.
"Die OGH-Senate widersprechen sich hier. Es wird die Immobilienbranche im großen Stil geschützt. Man widerspricht dem Europäischen Gerichtshof." Der VSV fordert die Bildung eines verstärken Senats, der eine beständige Entscheidung fällen soll.