Ein "Dachgeschossjuwel" in der Inneren Stadt sucht einen neuen Bewohner. Eine halbe Million Euro wird gefordert, dafür bekommt man allerdings NUR den unbefristeten Mietvertrag. Dem Käufer gehört nachher kein Quadratzentimeter der großzügigen City-Residenz, bei der dann sogar noch die reguläre Monatsmiete fällig wird. Das Inserat sorgt für Aufsehen, selbst der Makler muss zugeben: "Ich hatte so etwas noch nie."
Das besondere Angebot ist seit vergangenem Donnerstag (24. Juli) auf Willhaben gelistet. Es geht um knapp 160 Quadratmeter mit "besonderem Flair und architektonischem Charme". Neben einer offenen Galerie bietet das Domizil auch einen Wintergarten und eine etwa 30 Quadratmeter große Dachterrasse.
"Ein privater Rückzugsort mit einem herrlichen Blick über die Dächer der Innenstadt. Diese Wohnung vereint Eleganz, Großzügigkeit und absolute Ruhelage im Herzen Wiens", heißt es in der Annonce.
Nach der blumigen Beschreibung der Räumlichkeiten geht es ans Eingemachte: "Sie haben hier die seltene Gelegenheit, in einen laufenden Mietvertrag einzusteigen." Angeboten wird demnach nicht der Kauf der Wohnung, sondern die Übernahme des bestehenden Mietvertrags inklusive aller Rechte und Pflichten!
Derjenige, der bereit ist, eine halbe Million Euro hinzublättern, wird als neuer Mieter anstelle der bisherigen Bewohner in den Vertrag eintreten. Der Anbieter hervor: "Ein Eigentumsübergang findet nicht statt, vielmehr setzen Sie den bestehenden Mietvertrag fort."
Doch ist das überhaupt erlaubt? Grundsätzlich sind Zahlungen zur Aufgabe eines Objekts durch einen früheren Mieters bei Altbauwohnungen nicht erlaubt. Das wäre eine "verbotene Ablöse", erklärt die Juristin Elke Hanel-Torsch von der Österreichischen Mietervereinigung der "Kleinen Zeitung". Betroffene könnten zehn Jahre lang das Geld über den Rechtsweg zurückfordern.
Hingegen legal wäre, eine Mietzinsvorauszahlung zu verlangen. "Das müsste aber in dem Immobilieninserat angegeben werden", so Hanel-Torsch weiter. Wird es allerdings nicht.
Es handelt sich um einen Sonderfall, bestätigt der zuständige Makler Josef Strozer von Rustler Immobilientreuhand auf Nachfrage der "Kleinen". Er habe schon mehrere Anrufe erhalten, weil es ein so unübliches und für viele offenbar unverständliches Angebot ist.
"Ich hatte so etwas selbst noch nie und online lassen sich die Gegebenheiten in den Anzeigen schwer beschreiben", wird der Immo-Experte zitiert. Die Erklärung: Die derzeitigen Mieter hatten sich finanziell an dem Dachgeschossausbau beteiligt und sich damit ein Weitergaberecht im Mietvertrag einräumen lassen. Der Verkauf des Mietvertrages sei daher ein Teil der Rückfinanzierung des Ausbaus – und deshalb auch erlaubt.
Trotz des scheinbar heftigen Preises für das Vertragswerk, sei das Objekt hinsichtlich der Lage und Größe sehr billig. Der laufende Mietzins beträgt nur 880 Euro für das 160-Quadratmeter-Penthouse im Herzen Wiens. "Wenn man längerfristig in die Wohnung einzieht, rentiert sich das dann schon", so Makler Strozer.