Seit knapp einem Jahr gelten in Wien strengere Regeln für touristische Kurzzeitvermietungen von Wohnungen – erlaubt sind nur noch 90 Tage im Jahr. Bereits 2018 wurde die Vermietung zudem in Gebieten verboten, die als Wohnzonen ausgewiesen sind. Denn: In der Bundeshauptstadt wird durch die Airbnb-Vermietungen Wohnraum entzogen, der dringend benötigt wird.
Auch der 5. Bezirk (Margareten) ist zunehmend von der Problematik betroffen. Wie eine aktuelle Abfrage auf "Inside Airbnb" zeigt, sind bereits 587 Wohnungen auf der Plattform registriert. Laut Statistik Austria umfasste der Wohnungsbestand im Jahr 2021 in Margareten 31.738 Wohnungen – das bedeutet, dass derzeit ungefähr 2 % über Airbnb vermietet werden.
Brisant: Laut Bezirksvorsteher Michael Luxenberger (Grüne) wuchs die Zahl des Airbnb-Angebots in Margareten innerhalb eines Monats um 80 Wohnungen: "Kurzzeitvermietung entzieht dem Wohnungsmarkt wichtigen Wohnraum und ist gerade für innerstädtische Wohnbezirke wie Margareten ein großes Problem."
Touristen seien natürlich willkommen – etwa in Hotels oder einigen wenigen Airbnb-Wohnungen: "Doch ein Übermaß an Kurzzeitvermietungen verändert unsere Grätzl zum Negativen", erklärte Luxenberger im Rahmen der parteiübergreifenden Medienaktion "Airbnb zerstört, was Margareten lebendig macht!" und in Anwesenheit von Vertretern aller Bezirksparteien.
Besonders ärgerlich: Es wird immer wieder auch um große Projekte angesucht, etwa zuletzt für 20 Wohnungen mit 75 Betten: "Wir haben in den letzten Wochen gesehen, dass einige zum Teil auch große Kurzzeitvermietungsprojekte im Fünften geplant werden. Das verschärft die Situation am Wohnungsmarkt zusätzlich", so der Bezirkschef.
Der Bezirk selbst ist relativ machtlos – er wird im Genehmigungsverfahren zwar angehört und kann Einspruch erheben, hat aber keinen unmittelbaren Einfluss auf die Entscheidung. "Ich werde mich in jedem Verfahren, das auf Kurzzeitvermietungen abzielt, klar dagegen aussprechen und alle Möglichkeiten nutzen, um solche Projekte zu verhindern. In Margareten braucht es keine weiteren Airbnb-Wohnungen", stellte Luxenberger klar.
Die letzte große Bauordnungsnovelle der Stadt Wien hat die Regeln für gewerbliche Kurzzeitvermietungen deutlich verschärft. So gilt etwa, dass mindestens 80% der Hauptnutzfläche eines Gebäudes weiterhin dem Wohnen dienen müssen. Keller und Erdgeschoß werden dabei aber nicht mitgerechnet – daher finden sich dort auch sehr oft Airbnb-Apartments.
"Der fünfte Bezirk ist nahezu vollständig als Wohnzone ausgewiesen. Hier ist eigentlich keine Kurzzeitvermietung erlaubt. Wir brauchen hier nicht mehr Ausnahmen für Airbnb. Darüber sind wir uns im Bezirk alle einig. Es freut mich, dass die Stadt Wien auch diese strengen Regeln mit aller Konsequenz kontrolliert und durchsetzt", betonte der Bezirksvorsteher.