Ein Blick auf die Anzeigentafel verrät, ob mit dem Flug alles wie geplant läuft.
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Derzeit herrscht Hochbetrieb an den internationalen Flughäfen. Dadurch kann es passieren, dass dein Gepäck einen anderen Flieger nimmt als du. Wem schon mal der Koffer auf einer Flugreise abhandengekommen ist, weiß, wie umständlich, mühsam und ärgerlich das Ganze ist. Noch mühsamer ist, wenn der Flug verspätet, überbucht ist oder gar ausfällt.
In allen Fällen entstehen für die Reisenden rechtliche Ansprüche. Dazu gehören Ansprüche auf Entschädigung, Erstattung des Ticketpreises, alternative Beförderung oder Betreuungsleistungen.
Diese Rechte hast du als Fluggast innerhalb von EU-Flugreisen
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Flug überbucht
Kannst du wegen Überbuchung deinen geplanten Flug nicht antreten, hast du Anrecht auf eine Entschädigung. Die Höhe hängt von der Entfernung des geplanten Flugziels ab – unabhängig vom Ticketpreis: - 250 Euro für alle Flüge bis zu einer Entfernung von 1.500 km - 400 EUR für alle Flüge zwischen EU-Mitgliedstaaten über 1500 km Entfernung und alle anderen Flüge zwischen 1500 km und 3500 km - 600 Euro für alle Flüge, die nicht unter die beiden oben genannten Kategorien fallen. Dies gilt für Linienflüge, Charterflüge, Pauschalreisen. Außerdem hast du ein Anrecht auf Betreuungsleistungen (sieh Box unten).
2
Flugstornierung
Wird der Flug ersatzlos gestrichen, hast du 3 Möglichkeiten zur Wahl:
1. der vollständigen Rückerstattung des Preises für den nicht konsumierten Teil der Reise oder auch des gesamten Ticketpreises, wenn der Flug insgesamt zwecklos geworden ist 2. der schnellstmöglichen anderweitigen Beförderung zum Ziel 3. einer Umbuchung zu einem geeigneten späteren Zeitpunkt. Zusätzlich hast du ein Anrecht auf Betreuungsleistungen (sieh Box unten).
Du hast keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn du über die Stornierung informiert wurdest: - mindestens 2 Wochen vor der geplanten Abflugzeit - 1 bis 2 Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit, wenn eine zumutbare anderweitige Beförderung angeboten wird. ACHTUNG: Du hast keinen Anspruch auf eine Erstattung des Flugpreises, wenn die Verspätung durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde. Außergewöhnliche Umstände sind z. B. politische Instabilität, akute Terrorwarnung, widrige Wetterbedingungen (Aschewolke im Jahr 2010) oder Sicherheitsrisiken.
3
Flugverspätung
Verzögert sich der Abflug oder die Landung um 2 oder mehr Stunden, haben Fluggäste je nach Dauer der Verspätung und nach Distanz der Flugstrecke Anspruch auf Betreuungs-, Ausgleichsleistungen und unter Umständen Unterstützungsleistungen. Die Verspätung wird anhand der planmäßigen Ankunftszeit am Endziel berechnet. Auch im Falle eines Fluges mit Anschlussflügen kommt es auf die Verspätung an, die gegenüber der planmäßigen Ankunftszeit am Endziel, d. h. dem Zielort des letzten Fluges, festgestellt wird.
Bei einer Verspätung ergeben sich Ansprüche auf Betreuungsleistungen in folgenden Fällen: - bei einer Verspätung von 2 Stundenoder mehr bei allen Flügen über eine Entfernung von 1.500 km oder weniger - bei einer Verspätung von 3 Stunden oder mehr bei Flügen in der EU über 1.500 km und anderen Flügen von 1500 km bis 3.500 km - bei einer Verspätung von 4 Stunden oder mehr bei allen nicht unter die ersten beiden Punkte fallenden Flügen - Bei Verspätungen von mehr als 5 Stunden können die Fluggäste jedenfalls vom Vertrag zurücktreten und die vollständige Erstattung des Flugpreises verlangen. ACHTUNG: Du hast keinen Anspruch auf eine Erstattung des Flugpreises, wenn die Verspätung durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde. Außergewöhnliche Umstände sind z. B. politische Instabilität, akute Terrorwarnung, widrige Wetterbedingungen (Aschewolke im Jahr 2010) oder Sicherheitsrisiken.
Was sind Betreuungsleistungen?
Bei einer Nichtbeförderung, Annullierung oder Verspätung müssen Fluglinien folgende Leistungen unentgeltlich anbieten: - Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit - Hotelunterbringung, falls ein Aufenthalt von einer Nacht oder mehreren Nächten notwendig ist - Beförderung zwischen dem Flughafen und dem Ort der Unterbringung - zwei Telefonate, Telefaxe oder E-Mails
Die Fluggesellschaft haftet im Falle von Beschädigung oder Verlust des Gepäcks. Bei Verspätung von aufgegebenem Fluggepäck haftet die Fluglinie für zusätzlich entstandene Kosten bis zu einer Höchstgrenze von zurzeit etwa 1.600 Euro. Die Entschädigungssumme berechnet sich nach dem Wert des Gepäckinhalts aufgrund der Angaben des Flugpassagiers.
Wird das Gepäckstück im Zuge des Transports beschädigt, muss der Schäden unverzüglich und schriftlich binnen 7 Tagen nach der Gepäckübernahme der Fluglinie angezeigt werden. Geht das Gepäck verloren, ist das unverzüglich beim Lost-and-Found-Schalter am jeweiligen Flughafen zu melden. Verlange Sie ein sogenanntes PIR-Formular (Property Irregularity Report).
Wenn der Schaden durch einen Mangel oder die Beschaffenheit des Gepäcks verursacht wurde, hast du keinen Anspruch auf Entschädigung. Bei Handgepäck haftet die Fluggesellschaft, wenn der Schaden durch ihr eigenes Verschulden verursacht wurde.