Im Verschub im Eisenbahnbereich muss vieles schnell gehen. Wenn dabei etwas klemmt, kann Routine rasch zur Belastungsprobe werden. Genau das passierte auch Herrn K. (Name von der Redaktion geändert): Beim eiligen Öffnen einer festsitzenden Bremsschlauchverbindung verletzte er sich an der Hand.
Zunächst nahm der Eisenbahner die Schmerzen in Kauf. In den ersten Tagen biss er die Zähne zusammen, schonte die Hand so gut es ging und arbeitete vorübergehend als Verschubleiter weiter, um sie nicht zusätzlich zu belasten. Doch auch nach einem Urlaub waren die Beschwerden noch immer da. Erst beim Arzt zeigte sich die ganze Schwere der Verletzung: Es handelte sich um eine komplizierte Schädigung des Halteapparates der Hand.
Trotz des klaren Zusammenhangs mit der Arbeit lehnte die BVAEB die Anerkennung als Arbeitsunfall zunächst ab. Weil die Verletzung erst später ärztlich dokumentiert wurde, argumentierte die Versicherungsanstalt, sie könne auch in der Freizeit passiert sein. Der Eisenbahner wandte sich an die Arbeiterkammer Wien - die zog schließlich vor Gericht.
"Im Gerichtsverfahren stellte der Sachverständige klar, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt und die Verletzung mit hoher Wahrscheinlichkeit bei der geschilderten Tätigkeit entstanden ist. Ein Arbeits- bzw. Dienstunfall ist ein Unfall, der sich im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der Berufsausübung ereignet – genau dieses Kriterium war hier erfüllt", sagt Max Weh von der Abteilung Sozialversicherung der AK Wien.
„Gerade nach einem Arbeitsunfall zählt jede Leistung – und genau hier macht die AK den Unterschied.“Max WehExperte AK Wien
Ein medizinisches Gutachten brachte schließlich die Wende im Verfahren. "Solche Fälle zeigen, wie entscheidend die genaue medizinische und rechtliche Einordnung ist", setzt Weh fort. "Wir haben konsequent darauf gedrängt, dass der Ablauf im Arbeitsalltag und die Befunde vollständig berücksichtigt werden – das hat schließlich auch im Gutachten den Ausschlag gegeben. Denn gerade nach einem Arbeitsunfall zählt jede Leistung – und genau hier macht die AK den Unterschied. Für Herrn K. konnten wir schließlich eine finanzielle Entschädigung in Form einer Versehrtenrente durchsetzen."