Was ihm eigentlich zusteht, musste sich ein kranker Wiener erst mühsam erkämpfen. Der schwer kranke Ex-Logistikmitarbeiter Herr T. (Name geändert) bekam nach Ende seines Dienstverhältnisses Krankengeld von der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) – doch viel zu wenig.
Erst die Arbeiterkammer Wien deckte den Fehler im Fall des 60-Jährigen auf: "Die ÖGK hat den 17-Prozent-Zuschlag vergessen, der Menschen ohne Sonderzahlungen im Krankenstand zusteht", sagt Max Weh von der Abteilung Sozialversicherung der Wiener Arbeiterkammer (AK). Nach Intervention der AK gab es eine Nachzahlung von 3.000 Euro – "Heute" berichtete.
„Viele kennen ihre Ansprüche nicht, weil das System so kompliziert ist. Es braucht Fachwissen, um zu verstehen, wie sich das Geld zusammensetzt“Max WehAK-Experte
Der Fall zeigt laut AK ein strukturelles Problem: Die Berechnung des Krankengeldes ist für Betroffene kaum nachvollziehbar. "Viele kennen ihre Ansprüche nicht, weil das System so kompliziert ist. Es braucht Fachwissen, um zu verstehen, wie sich das Geld zusammensetzt", erklärt Weh. Besonders tückisch: Der Zuschlag gilt nur unter bestimmten Bedingungen – etwa bei fehlendem Anspruch auf Urlaubs- oder Weihnachtsgeld.
"Das Krankengeld soll das Einkommen ersetzen – aber ohne den Zuschlag fehlt ein erheblicher Teil. Gerade bei beendeten Dienstverhältnissen wird das oft übersehen", kritisiert Weh. Rechtlich ist die Sache klar geregelt (§125 Abs.3 ASVG), doch in der Praxis kommt es laut AK regelmäßig zu Fehlern.
Die AK fordert deshalb mehr Transparenz und einfache Erklärungen für Betroffene: "Die Leute müssen verstehen, was ihnen zusteht. Sonst geht ihnen Geld verloren – ohne dass sie es merken."
Komplexe Regeln, fehlende Infos, teure Folgen – wer auf Krankengeld angewiesen ist, sollte nachrechnen oder die AK einschalten. Denn: Unwissen schützt nicht vor Verlust, warnt der Experte gegenüber "Heute".