Zu kurz geschnitten

Gerichtsposse um Gartenhecke – Steirer verurteilt

Kurioser Rechtsstreit in der Steiermark! Weil ein 54-Jähriger eine Hecke zu kurz geschnitten haben soll, zog seine Nachbarin vor Gericht.
Newsdesk Heute
16.03.2026, 09:19
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Mit einem Streit am Gartenzaun – oder besser gesagt, an der Hecke – musste sich das Brucker Bezirksgericht beschäftigen. Die Hauptdarsteller des ungewöhnlichen Rechtsstreits: ein 54-Jähriger und seine Nachbarin.

Laut der Klägerin sei nicht vereinbart gewesen, dass ihr Nachbar die Hecke, die teilweise auf dessen Grundstück gewachsen war, schneidet. Laut der Mürztalerin würde auch niemand auf die Idee kommen, so etwas im Sommer zu machen.

Nachbarin alarmierte Polizei

Wie die "Kleine Zeitung" berichtet, erzählt der Angeklagte jedoch eine andere Version der Ereignisse. Demnach habe er die Hecke schon einmal vor ein paar Jahren geschnitten, damals sei alles gut gewesen. Auch in der aktuellen Causa habe seine Nachbarin zuerst gemeint, dass es in Ordnung sei.

Erst Minuten später sei sie nochmals hinausgekommen und habe gemeint, dass er die Hecke viel zu kurz geschnitten hätte. Auch die Polizei habe die aufgebrachte Steirerin damals alarmiert. Erst durch die Beamten konnte der Streit vorerst beigelegt werden.

Einer der Polizisten war auch beim Prozess als Zeuge geladen. Ihm zufolge soll vereinbart worden sein, dass der Beschuldigte die Hecke nicht weiter schneidet und der Nachbarin eine finanzielle Entschädigung zahlt.

Geldstrafe und Schadenersatz

Laut der Geschädigten soll sich der 54-Jährige aber nicht an die Vereinbarung gehalten haben. Demnach soll er – nachdem die Polizei fort war – erneut zur Säge gegriffen haben. Gegen diesen Vorwurf wehrte sich der Angeklagte.

Beide Parteien haben zu der Verhandlung auch Fotos mitgebracht, um ihre Standpunkte zu untermauern. Dabei konnte eine weitere Polizistin bestätigen, dass im Sommer noch mehr von der Hecke da war, als nun auf den Bildern, berichtet die "Kleine".

Auch der Richter glaubte der Version der Steirerin. Ihm zufolge sei es unwahrscheinlich, dass die Klägerin am nächsten Tag erneut die Polizei aufsucht, wenn der Mann mit dem Schneiden aufgehört hätte. Am Ende wurde der Mann zu einer Geldstrafe von 200 Euro und zu einer Summe von 300 Euro Schadenersatz an die Nachbarin verurteilt.

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