Kärnten gilt (zumindest laut den Kärntnern) als das Kalifornien Österreichs. Milderes Klima, mehr Sonne, das Leben spielt sich an den Seen oder am Berg ab. Immerhin ist das Rechtssystem noch näher an Österreich als den USA, wie sich jüngst in einem kuriosen Prozess gezeigt hat.
Der Unfall passierte bereits im Jänner 2023, die rechtliche Auseinandersetzung darüber dauert bis heute. Ein Wintersportler war damals im Eingangsbereich eines Restaurants nahe der Bergstation in einem Kärntner Skigebiet ausgerutscht, stürzte unglücklich und verletzte sich dabei so schwer, dass er mit dem Rettungshubschrauber geborgen werden musste.
Danach klagte der Kärntner den Betreiber des Restaurants. Am Landesgericht Klagenfurt forderte er stattliche 56.000 Euro an Schadenersatz und begehrte Haftung für sämtliche künftige Schäden. Seine Argumentation: Der Boden vor dem Restaurant sei mit Schnee, Matsch und Eis bedeckt gewesen, wovor aber nicht mittels Schildern gewarnt wurde. Auch habe es nicht genügend rutschfeste Gummimatten gegeben.
Ein kleines Vermögen blechen, weil ein Skifahrer nahe der Bergstation am Schnee ausrutscht? Das wollte der Hüttenwirt klarerweise nicht auf sich sitzen lassen. Zumal sehr wohl Gummimatten ausgelegt waren und Mitarbeiter den Eingangsbereich regelmäßig überprüfen (und wenn nötig auch reinigen).
Allen voran argumentierte er: Das Restaurant befinde sich unmittelbar neben einer Skipiste. Es sei deshalb unvermeidbar, dass Skifahrer Schnee in den Eingangsbereich tragen. Für den Kläger sei das leicht erkennbar gewesen. Er sei gestürzt, weil er nicht aufmerksam genug gewesen sei, so der Betreiber.
Richter Toman Feinig folgte dieser Darlegung und wies die Klage ab: Der Restaurantbetreiber habe seine Verkehrssicherungspflichten nicht verletzt. An der Unglücksstelle selbst seien zwar keine Gummimatten gelegen, der graue Wabenmattenboden sei aber genauso geeignet gewesen. Gäste eines Restaurants, das in einem Skigebiet liegt, dürfen nun mal nicht damit rechnen, dass der Boden dort jederzeit gänzlich schneefrei sei, urteilte Richter Feinig.
Der Kläger sah das immer noch nicht ein und ging in Berufung. Auch das Oberlandesgericht Graz schloss sich aber der Kärntner Justiz an. Und trotzdem ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, denn der Gestürzte könnte noch den Obersten Gerichtshof anrufen.