OGH-Urteil zu Hundebiss

Hund auf eigenem Grund ohne Leine – 42.000 Euro Strafe

Weil ein nicht angeleinter Hund am eigenen Grundstück zubiss, muss die Halterin nun Schadenersatz zahlen. Das entschied der Oberste Gerichtshof.
Wien Heute
28.01.2026, 20:52
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Ein Spaziergang am Parkplatz einer Ferienwohnung endet für eine 81-jährige Urlauberin dramatisch – und für eine Hundebesitzerin teuer. Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte nun ein Urteil, wonach die Halterin eines nicht angeleinten Australian Shepherds fast 42.000 Euro Schadenersatz zahlen muss.

Die Frau war mit einem Cavalier King Charles Spaniel unterwegs, den Hund ihrer Tochter führte sie ordnungsgemäß an der Leine. Der Parkplatz gehörte zum Grundstück der Vermieterin. Diese kam mit ihrem eigenen Hund um eine Hausecke, verlor ihn für einige Sekunden aus den Augen – und genau das hatte schwere Folgen, wie nun die "Presse" berichtet.

Der Australian Shepherd rannte auf den kleineren Hund zu, packte ihn im Nacken und zerrte ihn weg. Die Urlauberin ließ die Leine nicht los, wurde mitgerissen und stürzte. Sie erlitt einen Keilkompressionsbruch des zwölften Brustwirbels, der in starker Fehlstellung verheilte. Seitdem ist sie auf Gehstöcke angewiesen und litt monatelang unter Alpträumen.

Hund "bislang gutmütig und gehorsam"

Die Vermieterin argumentierte, ihr Hund sei "bislang gutmütig und gehorsam" gewesen. Außerdem habe sie auf eigenem Grund nicht mit einem solchen Vorfall rechnen müssen. Doch der OGH widersprach klar: "Wesentlich ist, dass es dem Halter möglich ist, das Verhalten seines Tieres wirkungsvoll zu beeinflussen." Diese Möglichkeit habe die Frau verloren, "nachdem sie – wenn auch nur für wenige Sekunden – ihren Hund aus den Augen verloren hatte".

Auch "brave Hunde" müssen unter Kontrolle sein

Auch ein früheres unauffälliges Verhalten helfe nicht. Laut OGH ist "nicht abzuleiten, dass die Haftung eines Hundehalters für das Verhalten eines nicht angeleinten Hundes stets ein vorangegangenes gefahrträchtiges Verhalten voraussetzt". Entscheidend sei die konkrete Situation – und hier hätte die Halterin mit dem Zusammentreffen der Hunde rechnen müssen, heißt es in der "Presse".

Das Urteil ist eine klare Warnung an alle Hundehalter: Auch auf Privatgrund gilt Verantwortung. Wer seinen Hund nicht unter Kontrolle hat, haftet – selbst wenn er bisher als brav galt.

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