Schwierigkeiten bei der Partnersuche, Einschränkungen bei ihren Hobbys, ein Bauchmieder bis an ihr Lebensende – das sind die Folgen der missglückten Schönheitsoperation, unter der eine Frau leidet. Sie wollte eine Bauchstraffung sowie eine Fettabsaugung durchführen lassen, doch dem Arzt unterlief ein Fehler. 39 weitere Eingriffe und viele Qualen belasten sie nun seit dem Eingriff im Jahr 2020.
Ihr Erscheinungsbild soll der Frau schon immer wichtig gewesen sein – auch um Männer kennenzulernen. Der Geschiedenen fällt das nun zunehmend schwerer. Doch nicht nur damit muss sie sich herumschlagen: Die Frau musste wegen der misslungenen OPs bereits dreimal stationär im Spital aufgenommen werden. In rund zweieinhalb Monaten musste sie sich laut der "Presse" 20 Operationen unterziehen. Die vordere Bauchwand musste rekonstruiert werden.
Das Ergebnis war nicht wie erhofft; noch immer gab es medizinische Probleme. Weitere Eingriffe waren die Folge, doch die Bauchwand konnte noch immer nicht vollständig wiederhergestellt werden. Die ehemalige Bankangestellte ist nicht mehr arbeitsfähig und musste daher in die Berufsunfähigkeitspension gehen.
Zu jeder Tages- und Nachtzeit muss die Frau nun ein Bauchmieder tragen. Viele alltägliche Dinge bereiten ihr Schmerzen. Bis die erstinstanzliche Verhandlung abgeschlossen war, hatte die Frau bereits 95 Tage starke und 1.055 Tage mittelstarke Schmerzen erdulden müssen, wie die "Presse" berichtet. Selbst wenn die Heilung bestmöglich verläuft, muss die Betroffene mit 18 Stunden mittelstarker Schmerzen pro Tag rechnen – und zwar bis an ihr Lebensende. Auch nachts wird sie von Schmerzen geplagt, sie leidet unter Ein- und Durchschlafstörungen – jede Bewegung bereitet ihr Schmerzen.
Vor der im März 2020 missglückten OP war die 57-Jährige sehr aktiv: Reiten, Skifahren, Radfahren – all diese Hobbys kann sie nun nicht mehr ausüben. Auch psychisch belastet sie die Situation stark: Sie muss täglich Psychopharmaka einnehmen und kämpft mit depressiven Verstimmungen.
Die Frau fordert nun 470.000 Euro Schadenersatz. Das "fixe Netz", das ihr nach der OP eingesetzt wurde, drücke gegen ihre Organe. Ein Leben lang wäre sie auf Hilfe angewiesen. Für den Arzt ist klar: Seine Patientin soll nichts mehr bekommen. In einem früheren Verfahren war er zu 70.000 Euro Teilschmerzengeld verurteilt worden. Nachdem die aktuelle Klage eingereicht wurde, zahlte seine Haftpflichtversicherung zusätzlich 75.000 Euro. Insgesamt 145.000 Euro seien nach Ansicht des Mediziners ausreichend, um das Leiden der Patientin zu entschädigen.
Das Grazer Landesgericht für Zivilrechtssachen entschied jedoch, dass der Frau sehr wohl noch Geld zustehe. Insgesamt sei ihr Schmerzengeldanspruch mit 270.000 Euro zu bemessen; das Oberlandesgericht Graz schloss sich dem an. Der OGH zog frühere Urteile zu hohen Schmerzengeldsummen heran. So wurde in einem Fall einem Mann 320.000 Euro zugesprochen, nachdem er als Mountainbiker auf einer erlaubten Strecke gestürzt war – verursacht durch eine als Weidezaun eingesetzte Nylonschnur. Der zuvor sehr sportliche Mann ist seitdem querschnittsgelähmt, kann seine Arme nicht bewegen, seine Atemmuskulatur ist weitgehend gelähmt, und er leidet unter einer Darmfunktionsstörung mit Katheterisierung sowie wiederkehrenden depressiven Phasen.
Der OGH betonte, dass die Vorinstanz zu Recht festgestellt habe, dass dieser Fall nicht mit dem aktuellen vergleichbar sei. Allerdings beträgt der damals im Jahr 2021 zugesprochene Betrag inflationsbereinigt inzwischen 400.000 Euro – berechnet für Jänner 2025, den Zeitpunkt, an dem die Verhandlung erster Instanz abgeschlossen wurde.
In einem anderen Fall wurde einem 65-jährigen Verletzten – inflationsbereinigt – ein Schmerzengeld von 260.000 Euro zugesprochen. Er hatte eine Querschnittslähmung erlitten, seine Beine waren vollständig gelähmt, und auch seine oberen Gliedmaßen konnte er kaum noch bewegen.
Der OGH stellte im aktuellen Fall fest, dass die Frau nicht so stark in ihrer Mobilität eingeschränkt sei. Allerdings sei sie 14 Jahre jünger, leide unter deutlich stärkeren Schmerzen und sei erheblich entstellt worden. Insgesamt hielten die Höchstrichter daher ein Schmerzen geld von 320.000 Euro für angemessen. Die Betroffene erhält dementsprechend eine Nachzahlung.