150.000 € gefordert

Hörsturz, taub! Frau mit Mega-Klage nach Corona-Impfung

Vor dem Bundesgerichtshof wird über die Haftung von Astrazeneca für einen behaupteten Impfschaden nach einer Corona-Impfung verhandelt.
Newsdesk Heute
13.12.2025, 19:41
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Ein großes Thema aus der Pandemie wird am Montag vor dem deutschen Bundesgerichtshof in Karlsruhe verhandelt. Das höchste Zivilgericht beschäftigt sich mit der Klage einer Zahnärztin gegen den britischen Pharmakonzern Astrazeneca. Sie wurde im März 2021 mit dem Impfstoff Vaxzevria geimpft und gibt an, dadurch Impfschäden erlitten zu haben.

Drei Tage nach der Impfung erlitt sie einen Hörsturz und ist seither auf dem rechten Ohr taub. Sie führt das auf die Impfung zurück. Von Astrazeneca verlangt sie mindestens 150.000 Euro Schmerzensgeld.

Außerdem will sie, dass der Konzern auch für künftige Schäden aufkommt. Zusätzlich fordert sie Auskunft über bekannte Wirkungen, Nebenwirkungen und gemeldete Verdachtsfälle solcher gesundheitlicher Probleme.

Nachfrage nach Vaxzevria gesunken

Das Landesgericht Mainz und das Oberlandesgericht Koblenz haben in erster und zweiter Instanz gegen die Zahnärztin entschieden. Das Oberlandesgericht begründete das unter anderem damit, dass der Impfstoff von der Europäischen Kommission zugelassen wurde. Das Nutzen-Risiko-Verhältnis gilt als positiv. Das Gericht berief sich dabei auch auf die Einschätzung der Europäischen Arzneimittelagentur und des Paul-Ehrlich-Instituts.

Der Impfstoff Vaxzevria ist mittlerweile nicht mehr erhältlich. Astrazeneca hat ihn im Mai 2024 aus wirtschaftlichen Gründen vom Markt genommen. Als Begründung gab der Konzern einen Überhang an Corona-Impfstoffen an. Die Nachfrage nach Vaxzevria sei gesunken.

Im konkreten Fall am BGH ist nicht klar, warum die Klägerin einen Hörsturz erlitt. Damit ein Hersteller bei einem Impfschaden haftet, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein: Es muss ein gesundheitlicher Schaden durch das Medikament entstanden sein und dieser Schaden muss auf fehlerhafte Informationen zurückzuführen sein. Die Geschädigte muss beweisen, dass sie bei korrekten und ausreichenden Informationen keinen Schaden erlitten hätte. Laut Oberlandesgericht waren aber weder die Packungsbeilage noch die Fachinformation zum Impfstoff fehlerhaft.

Gegen das Urteil aus Koblenz hat die Zahnärztin nun den BGH angerufen. Das Gericht prüft das Urteil auf Rechtsfehler und verhandelt am Montag. Erst im Oktober haben die Richter in Karlsruhe in einem anderen Fall entschieden, bei dem ein Impfschaden behauptet wurde. Damals ging es um die Frage, ob private Arztpraxen für mögliche Impfschäden aus der Pandemie haften. Das hat der BGH verneint. Stattdessen hafte der Staat.

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