Was wie ein Glücksfund im Wald begann, entwickelt sich für eine Grazerin zum juristischen Albtraum: Im August 2024 entdeckt sie bei St. Radegund eine schwarze Handkasse mit elf Sparbüchern – Gesamtwert: stolze 363.844,79 Euro.
Pflichtbewusst bringt sie den Fund zum Fundservice der Stadt Graz. Dieses informiert sie später schriftlich, dass der Eigentümer die Sparbücher abgeholt habe – und sie Anspruch auf fünf Prozent Finderlohn habe. Laut Schreiben habe der Besitzer diesem auch zugestimmt.
Doch statt der erhofften 18.192,24 Euro kam die kalte Dusche: Der Eigentümer verweigerte plötzlich die Zahlung. Die Frau schaltete einen Anwalt ein, der insgesamt 19.992,24 Euro forderte – inklusive 1.800 Euro Anwaltskosten.
Die Antwort des Gegners folgte prompt: Der Fund sei wertlos, heißt es vom Anwalt des Besitzers, Manuel Novak. Denn: "Die Sparbücher sind dem Besitzer bei einem Einbruch 2020 gestohlen worden. Er hat sie daher damals schon bei der Bank für kraftlos erklären lassen, um an das Geld zu kommen", erklärte Novak gegenüber der Kleinen Zeitung.
Demnach hatten die Sparbücher zum Zeitpunkt des Funds keinerlei materiellen Wert mehr – und somit bestehe auch kein Anspruch auf Finderlohn. Stattdessen fordert Novak nun 838,08 Euro für seine anwaltliche Einschaltung – die Frau soll also auch noch zahlen.
Weil sie das verweigerte, landet der Fall jetzt vor dem Bezirksgericht Graz-Ost. Dort geht es um die Klärung der zentralen Frage: Gibt es trotz "kraftloser" Sparbücher einen Finderlohn – oder bleibt die ehrliche Finderin am Ende auf allen Anwalts- und Gerichtskosten sitzen?
Vom Wald-Fund zum Gerichtssaal – wer in diesem kuriosen Fall am Ende draufzahlt, entscheidet jetzt ein Richter.