Ein 65-jähriger Burgenländer bezeichnete einen 22-jährigen Steirer auf Facebook fälschlich als Amokläufer von Graz. Aufgrund von übler Nachrede kam der Fall vor Gericht. Am Dienstag endete der Prozess am Landesgericht Eisenstadt mit einem Vergleich.
Der Burgenländer verpflichtet sich, zur Wiedergutmachung rund 3.900 Euro zu zahlen. Sobald die erste Rate einlangt, wird die Privatanklage zurückgezogen, erklärte der Anwalt des Steirers.
Nach dem Amoklauf in Graz war der 22-jährige Steirer wegen seines ähnlichen Namens im Netz irrtümlich für den Täter gehalten und öffentlich gebrandmarkt worden – auch vom 65-Jährigen. Dieser hatte den Namen aus anderen Beiträgen übernommen und in einem Facebook-Posting genannt, berichtet "Kleine Zeitung".
Der 65-Jährige zeigte sich vor Gericht reumütig: "Ich habe das in der ersten Wut und im ersten Hass gepostet. Noch am selben Tag habe er erkannt, dass der Name falsch sei, und sich beim Betroffenen entschuldigt. "Ich hab einen Fehler gemacht. Dazu stehe ich", so der 65-Jährige.
Der Amoklauf am BORG Dreierschützengasse, bei dem neun Schüler und eine Lehrerin getötet wurden, habe ihn sehr erschüttert – besonders, weil er kurz davor erfahren habe, dass er Großvater werde.
Wegen seiner finanziellen Lage wurde die Summe mit 3.900 in Raten vergleichsweise niedrig angesetzt. Österreichweit laufen derzeit weitere ähnliche Verfahren. Sie richten sich gegen Personen, die in sozialen Netzwerken den Namen oder Fotos des 22-Jährigen verbreiteten und ihn fälschlich als Mehrfachmörder bezeichneten.