Ein Steirer zieht jetzt vor Gericht, nachdem er im Internet fälschlicherweise als Amokläufer der BORG Dreierschützengasse bezeichnet wurde. Der unschuldige junge Mann hatte sich zuvor an den ORF-Steiermark gewandt, weil er und seine Familie massiv bedroht und terrorisiert wurden.
Wie orf.at berichtet, sind laut dem Anwalt des Steirers derzeit 30 Verfahren anhängig. Es werden aber noch viele mehr erwartet. Schon nächste Woche starten die ersten Verhandlungen. Der 22-jährige Steirer kämpft um seinen guten Ruf. Vertreten wird er von Top-Anwalt Michael Rami, dieser sagt klar: Er sei zu Unrecht als Massenmörder hingestellt worden.
Nach dem Amoklauf wurde der Steirer im Internet zur Zielscheibe. Der Grund: Er hat denselben Vornamen und den Anfangsbuchstaben des Nachnamens wie der Täter "Artur A.", erklärte Rami. "Manche im Internet haben dann daraus geschlossen, dass er der Täter sei, der Amokläufer von Graz. Und das hat sich in Gestalt des Internetmobs wie ein Virus ausgebreitet. Und zahllose Leute haben behauptet, dass unser Mandant, der Amokläufer von Graz sei."
Die Folgen für den jungen Steirer sind massiv. Einige der Personen, die auf Facebook oder TikTok das Foto des Steirers gepostet haben, wurden bereits ausgeforscht. Mitte September müssen die ersten laut Rami wegen übler Nachrede vor Gericht. "Mein Mandant ist ein junger Mann aus der Steiermark, Fußballer, der mit der ganzen Sache naturgemäß nichts zu tun hat und plötzlich Opfer eines Internet Mobs, der ihn als Killer und Massenmörder hingestellt hat. Und es ist vollkommen klar, dass eine derartige Aktion zu massiven psychischen Beeinträchtigungen führt", sagt Rami laut ORF.
Viele der Beschuldigten haben unter ihrem echten Namen auf Plattformen wie Facebook und TikTok das Foto und den Namen des Südsteirers verbreitet. Damit wurde der schwere Vorwurf, ein Mehrfachmörder zu sein, weitergetragen. Dabei hätte jedem klar sein müssen, dass der Steirer mit dem Blutbad vom 10. Juni nichts zu tun hat. Der tatsächliche Täter hatte sich noch im Schulgebäude das Leben genommen.
Das Mediengesetz sieht pro Posting einen Schadenersatz von 100 bis 100.000 Euro vor. "Es handelt sich um einen sehr schwerwiegenden Vorwurf. Ein schlimmerer Vorwurf als der, mehrere Kinder ermordet zu haben, ist nicht vorstellbar. Wenn es zu Gerichtsurteilen kommt, dann rechne ich mit Zusprüchen von einigen 1.000 Euro pro Veröffentlichung", so Rami.
Mit diesen Prozessen beginnt erst der Auftakt. 30 Verfahren sind bereits anhängig, doch es werden noch weitere Personen ausgeforscht. Rami geht davon aus, dass die Zahl der Verfahren bald dreistellig wird.