Bis zu 40.000 Euro Strafe

Verwechselung mit Graz-Täter – Steirer klagt Hassposter

Ein junger Steirer wurde im Netz für den Grazer Amokläufer gehalten – obwohl er unschuldig ist. Jetzt setzt er sich mit Klagen zur Wehr.
Christoph Weichsler
05.08.2025, 22:38
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Ein 22-jähriger Südsteirer erlebte das Undenkbare: Nach dem Amoklauf in Graz am 10. Juni tauchte sein Gesicht plötzlich auf Facebook und TikTok auf – als vermeintlicher Täter. Tausende Menschen beschimpften ihn, einige drohen ihm sogar mit dem Tod. Grund: Der 22-Jährige hat einen ähnlich klingenden Vornamen und denselben Anfangsbuchstaben im Nachnamen wie der tatsächliche Täter.

Die Verwechslung artete aus und wurde zu einem beispiellosen Shitstorm. "Ihm wurde öffentlich unterstellt, ein Kindermörder zu sein – das ist der schlimmste Vorwurf, den man jemandem machen kann", so Top-Anwalt Michael Rami.

Erste Klagen laufen bereits

Jetzt schlägt der völlig zu Unrecht Beschuldigte zurück: Laut Rami wurden bereits 15 bis 20 Personen wegen übler Nachrede geklagt. Weitere Klagen sollen folgen. Darunter sind Menschen aller Altersgruppen – von der Studentin bis zum 66-jährigen Pensionisten. Auch ein Akademiker ist darunter.

Die Forderungen sind deutlich: Strafe, Entschädigung und die Veröffentlichung des Urteils. Denn wer auf Social Media Inhalte teilt, gilt vor dem Gesetz als Medieninhaber – und haftet dafür.

Strafen bis zu 100.000 Euro möglich

Die rechtlichen Folgen könnten gravierend ausfallen. Laut Mediengesetz drohen nicht nur bis zu ein Jahr Haft oder 720 Tagessätze Geldstrafe, sondern auch Schadenersatzzahlungen. Diese liegen je nach Fall zwischen 100 und 40.000 Euro, in besonders schweren Fällen sogar bei bis zu 100.000 Euro.

Besonders brisant: Auch Poster mit Pseudonymen könnten ausgeforscht werden. Rami kündigte an, dass man direkt bei den Plattformen nach den Anmeldedaten anfragen wird.

"Wir bringen auch Postings unter Pseudonym ein und fordern die Plattformen auf, die Personen dahinter offenzulegen", so Anwalt Rami zu "Heute". Schon 20 Klagen wurden eingebracht – weitere folgen.

Anwalt Michael Rami vertritt den jungen Steirer.
z.v.g.

Opa am Senioren-Handy unschuldig

In einem Fall wurde eine Klage bereits zurückgezogen: Ein 86-jähriger Vorarlberger wurde zunächst verdächtigt, in einer Facebook-Gruppe den falschen Namen verbreitet zu haben. Doch er konnte glaubhaft machen, dass er gar kein Facebook hat – nur ein einfaches Senioren-Handy. "Das hat glaubwürdig geklungen", räumte Anwalt Rami ein.

Doch für alle anderen gilt: Wer hetzt, zahlt. Der junge Steirer will, dass jede einzelne Falschbehauptung sanktioniert wird – mit voller Härte des Gesetzes. "Hier wurde ohne jegliche Recherche ein junger Mann öffentlich als Mörder gebrandmarkt. Das ist ein besonders krasser Fall", sagte Rami zu "Heute". Die Erfolgschancen vor Gericht schätzt er als sehr gut ein.

{title && {title} } CW, {title && {title} } 05.08.2025, 22:38
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