Bewährungsstrafe für Schülerin

"Wollte schulfrei" – daher drohte 14-Jährige mit Bombe

Sie wollte schulfrei – und ließ einen Burschen eine Bombendrohung bei der Polizei absetzen. Jetzt bekam die 14-Jährige eine Bewährungsstrafe.
Christoph Weichsler
05.08.2025, 09:06
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Sie ist gerade einmal 14 Jahre alt – doch ihr vermeintlicher "Streich" hatte schwerwiegende Folgen: Eine Schülerin aus Innsbruck wurde am 4. August in Wiener Landesgericht zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Ihr Vergehen: Sie hatte einen 17-jährigen Wiener dazu gebracht, bei der Polizei eine Bombendrohung gegen ihre Schule abzugeben.

"Ich wollte einfach nur einen Tag schulfrei haben", erklärte das Mädchen vor Gericht. Doch statt eines freien Tages löste sie damit am 24. April 2025 einen Großeinsatz der Exekutive aus – samt Evakuierung der betroffenen Schule in Innsbruck.

"Hast du's jetzt gemacht?"

Laut Anklage schrieb die 14-Jährige dem 17-Jährigen via Snapchat: "Kannst du es jetzt machen?" – kurz darauf ging beim Polizeinotruf ein Anruf mit KI-verfremdeter Stimme ein: Es sei "mehrfach Semtex-Sprengstoff" verteilt, man habe "48 Stunden Zeit". Die Adresse der Schule wurde exakt genannt. Die Exekutive rückte mit voller Wucht an.

"Sie haben damit eine riesige Maschinerie in Gang gesetzt", sagte die Richterin und ließ keinen Zweifel daran, wie ernst sie die Tat nimmt. Auf die Frage, ob sie den Einsatz "super gefunden" habe, antwortete die Schülerin: "Ja schon, irgendwie."

Richterin lehnt Diversion ab

Eine diversionelle Erledigung – also ein Verfahren ohne Vorstrafe – kam für die Richterin nicht infrage. "Da bin ich taub auf dem Ohr", so ihr Kommentar. "Sie hat etwas sehr Gravierendes gemacht." Das Mädchen gestand reumütig, dass es "ihr voll leid" tue.

Zuhause habe es zwei Wochen Hausarrest gegeben. Die Richterin entgegnete trocken: "Wenn unsereiner das gemacht hätte, hätt’ mein Vater mir den Kopf abgerissen." Das Urteil: sechs Monate bedingte Haft. APA berichtet: "Die Entscheidung ist rechtskräftig. Die Staatsanwältin war ebenfalls einverstanden."

Mitangeklagter blieb fern

Der 17-Jährige, der den Anruf tätigte, erschien nicht zur Verhandlung – unentschuldigt. Sein Verfahren wurde abgetrennt und soll zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden. Die Richterin kündigte an, dass er beim nächsten Termin wohl von der Polizei vorgeführt wird, wenn er erneut nicht erscheint.

Mit einem letzten Appell wurde das Verfahren gegen die 14-Jährige beendet: "Gehen Sie jetzt – und kommen Sie nie wieder. Das nächste Mal gibt’s Gefängnis", warnte die Richterin. Die Schülerin verstand offenbar: "Man sollte das nicht machen. Wenn man nicht zur Schule will, sollte man einfach schwänzen."

{title && {title} } CW, {title && {title} } Akt. 05.08.2025, 09:07, 05.08.2025, 09:06
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