Mario F. war als Reinigungskraft tätig. Bereits beim Einstellungsgespräch fragte er, ob er nicht 40 Stunden pro Woche arbeiten könnte, was der Arbeitgeber ablehnte und erklärte, dass es bei ihm nur 20 Stunden gäbe.
Doch: In den nächsten Monaten arbeitete Mario F. deutlich mehr als die vereinbarten 20 Stunden – ohne dafür mehr Geld zu bekommen. Denn im Auftrag seines Chefs musste der Wiener des Öfteren per Firmentransport für bestimmte Jobs von Wien nach Salzburg und zurück fahren. Diese Fahrten wurden aber nicht als Arbeitszeit angerechnet. Das konnte F. anhand seiner Arbeitszeitaufzeichnungen – die laut Arbeiterkammer (AK) sehr deutlich von jenen seines Arbeitgebers abwichen – belegen.
Nach der einvernehmlichen Kündigung wandte sich der Mann an die AK. Die Experten entdeckten die Unregelmäßigkeiten, sowie noch offene Urlaubsansprüche. Nachdem sich der Arbeitgeber beharrlich weigerte zu bezahlen, wird die AK die Ansprüche des Wieners nun vor Gericht einklagen.
„Statt Teilzeitkräfte abzuwerten, sollten Betriebe weniger Anreize haben, die geleisteten Stunden künstlich kleinzurechnen“Ludwig DvořákAK-Chefjurist
AK-Chefjurist Ludwig Dvořák fordert gegenüber "Heute": "Wer will, dass mehr Menschen Vollzeit arbeiten, muss zuerst dafür sorgen, dass Überstunden und Mehrleistungen auch korrekt abgegolten werden. Statt Teilzeitkräfte abzuwerten, sollten Betriebe weniger Anreize haben, die geleisteten Stunden künstlich kleinzurechnen."
Dvořák spricht sich weiters für einen "Rechtsanspruch auf Vollzeit" für jene Teilzeitbeschäftigte aus, "die ständig mehr leisten". Zudem müssten Fehlanreize für Arbeitgeber durch fehlende oder niedrige Mehrstunden-Zuschläge beseitigt werden. "Derzeit bieten viele Arbeitgeber nur Teilzeit an, um ihre Fixkosten niedrig zu halten und Teilzeitbeschäftigte als billige Flexibilitätsreserve auszunutzen. Mit einer gesetzlichen Anhebung der Mehrstundenzuschläge auf 50 Prozent ab der ersten Stunde hätten Arbeitgeber einen echten Anreiz, höhere Stundenausmaße anzubieten", so der AK-Chefjurist.