Was als Familienurlaub begann, endete in einer Tragödie. Am 4. August musste sich Susanna A. (55) am Wiener Landesgericht wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung verantworten – auf dem Weg nach Montenegro im Juli 2023 war sie am Steuer eingeschlafen, ihre Mutter und deren Partner kamen dabei ums Leben.
"Ich fühlte mich fit. Aber plötzlich war ich einfach weg", erklärte die Frau vor Gericht. Die Familie hatte wenige Stunden zuvor eine Pause gemacht, war aber den ganzen Tag mit dem Auto unterwegs – von Wien über Serbien in Richtung Adria.
Sekunden vor dem Aufprall soll der Partner der Mutter noch "Wo fährst du!?" geschrien haben – ein Moment, der sie weckte. Doch da war es bereits zu spät. Susanna A. wurde selbst schwer verletzt, lag zehn Tage auf der Intensivstation. "Es tut mir so leid", sagte sie . "Ich bin schuldig."
Im anderen Fahrzeug saßen fünf Männer. Eine Person erlitt schwere Brüche, drei weitere wurden leicht verletzt. Sie sollten gemeinsam zum Prozess anreisen – erschienen jedoch unentschuldigt. Damit konnte ihre Aussage nicht hinterfragt werden.
Laut Protokoll gaben sie an, Susanna A. habe zuvor versucht zu überholen. Ihr Fahrer soll noch gerufen haben: "Haltet euch fest!" Das Gericht glaubte jedoch ihrer Darstellung: kein Überholvorgang, sondern ein klassischer Sekundenschlaf.
Die Frau war 77 km/h gefahren – erlaubt waren 80. Der Van war mit 95 km/h unterwegs. Dennoch hätte laut Gutachter selbst ein geringeres Tempo nichts geändert.
Der Richter sprach Susanna A. der fahrlässigen Tötung und Körperverletzung schuldig, betonte jedoch, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorlag. Nach montenegrinischem Strafrecht – das zur Anwendung kam – liegt das Höchstmaß bei einem Jahr.
Susanna A. wurde zu elf Monaten bedingter Haft auf drei Jahre Bewährung verurteilt. Weitere Strafkosten muss sie nicht entrichten. Die fünf Männer im Van hatten bereits 30.000 Euro Entschädigung von ihrer Versicherung erhalten.
Die Angeklagte, vertreten durch Verteidiger Peter Philipp, nahm das Urteil an. Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig – die Frist für eine mögliche Berufung läuft noch.