Sex zu dritt

Zu Dreiern gedrängt: Frau will Unterhalt nach Scheidung

Weil eine Frau von ihrem Mann wiederholt zu "Dreiern" gedrängt worden sein soll, kam es zu einem verzwickten Unterhaltsstreit. Der OGH wurde befragt.
Wien Heute
27.01.2026, 20:39
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Dieses wirklich komplizierte Ehe- und Sexualleben beschäftigt nun schon mehrere Gerichte. Teils musste die Ehefrau mitmachen, teils nur zusehen, wie sich ihr Partner mit anderen Männern vergnügte. Aus Angst, ihren Partner zu verlieren, duldete die Frau die Dreier – nun fordert sie im Zuge der Scheidung Unterhaltszahlungen. Die ersten beiden Instanzen lehnten ab, nun wurde vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) verhandelt.

Unzählige Affären

Vor Gericht wurde zunächst die Frau für die Scheidung verantwortlich gemacht: Sie selbst habe außereheliche Beziehungen gepflegt und ihre Zeit lieber mit ihren Liebhabern verbracht als im Urlaub mit ihrem Mann. Dieser habe sich schließlich getrennt und die gemeinsame Wohnung verlassen. Den Unterhaltsanspruch habe sie damit verwirkt.Für die Frau ist jedoch klar: Die Sache sehe anders aus. Sie habe ihren Mann nie betrogen – ganz im Gegenteil. Der Mann habe unzählige Affären gehabt, auch der geplante Ibiza-Urlaub hätte nur dazu dienen sollen, diese auszuleben – vor allem mit Prostituierten.

Dreier führten zu Depression

Außerdem soll er sie immer wieder zu "Dreiern" aufgefordert haben – was schließlich in einer Depression der Frau geendet habe. Sie sei stationär psychiatrisch behandelt worden und habe derzeit kein Einkommen. In der Ehe sei der Lebensstil des Paares durchaus ausladend gewesen, der Mann solle ihr nun einen vorläufigen Unterhalt von rund 6.800 Euro im Monat zahlen.

Urlaub mit dem Liebhaber

Der Ehemann selbst schiebt alle Schuld auf seine Frau: Sie sei untreu gewesen. Auch das Bezirksgericht Hall in Tirol hielt fest, sie habe während eines Dubai-Aufenthalts verweigert, nach Österreich zurückzukehren. Der Grund: Sie habe im Ausland eine Beziehung mit einem anderen Mann begonnen. Sie sei mittlerweile in einer neuen Partnerschaft und könne sehr wohl arbeiten.

Dem Ehemann wiederum habe keine Untreue nachgewiesen werden können. Das Gericht sah den Unterhaltsanspruch der Frau als verwirkt an. Das Landesgericht Innsbruck bestätigte diese Entscheidung.

OGH sorgt für Wende

Schließlich landete der Fall vor dem Obersten Gerichtshof – und nahm dort eine Wendung. "Sollte sich erweisen, dass der Beklagte tatsächlich die Klägerin wiederholt veranlasste, gegen ihren Willen vor seinen Augen mit anderen Männern den Geschlechtsverkehr zu vollziehen, läge darin eine massive Missachtung der Persönlichkeit der Klägerin im höchst intimen Lebensbereich. Ein solches Verlangen kann bereits für sich genommen eine schwere Eheverfehlung darstellen", halten die Richter laut der Presse fest.

Besonders schwer wiege ein solches Verhalten, wenn die psychiatrische Erkrankung der Frau darauf zurückzuführen sei. Umgekehrt sei die von der Frau verweigerte Reise nach Ibiza weniger schwer zu bewerten, falls der Mann geplant habe, während dieses Urlaubs sexuelle Kontakte zu anderen Frauen zu haben.

Bezirksgericht muss prüfen

Der Fall geht nun zurück nach Tirol. Das Bezirksgericht muss die Vorwürfe rund um die "Dreier" genau prüfen und auch den Mann befragen, der zuvor nicht erschienen war. Sollte sich bestätigen, dass die Frau wider ihren Willen zu sexuellen Handlungen gedrängt wurde, könnte ihr trotz eines späteren Verhältnisses mit einem weiteren Mann Unterhalt zustehen.

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