"Ich bin gut gelaunt vom Schutzhaus Rosental heim spaziert", erzählt der Angeklagte vor Gericht. Es handelt sich um den mittlerweile 82 Jahre alten Herrn K. – früher Physiker und Mathematiker, bis 1995 plötzlich eine paranoide Schizophrenie auftrat und er in Pension gehen musste, vor zwölf Jahren starb schließlich seine Frau.
Trotz der guten Laune ließ er sich an jenem Oktobertag aber von "einem Ärgernis" aus der Spur bringen, wie der "Standard" vom Prozess berichtet. Vor dem Haus stieß er auf eine Nachbarin und deren Bekannte, die einen Lieferwagen – seiner Meinung nach falsch – geparkt hatten. Seine Aufforderung, das Gefährt umzuparken, wurde aber ignoriert.
Als seinem Anliegen auch am Polizeinotruf nicht nachgegangen wurde, lief das Fass über. "Dann war der Filmriss. Ich geh in den Keller und hole die Axt. Es war so eine blöde Idee." Mit der Axt in der Hand ging er zu den Damen und rief "Ihr fahrt jetzt weg, oder es gschiacht wos".
Die Frauen berichten vor Gericht wiederum von wirren Aussagen, sie flüchteten anschließend zum Bahnhof Hütteldorf. Der anschließende WEGA-Einsatz endete beinahe in einer Tragödie, die Beamten hatten wegen der Axt bereits ihre Waffen gezogen. "Als ich geschrien habe: 'Halt, oder ich schieße!' ist er aber stehen geblieben. Ich habe ihm in die Augen gesehen und mir gedacht, dass da ein psychisches Problem vorliegen könnte", erklärt einer der Polizisten.
Schuldfähig ist Herr K. aufgrund seiner Erkrankung wohl nicht, ein Schöffengericht musste entscheiden, wie weiter vorzugehen ist. Der psychiatrische Sachverständige legte dar, dass K. fünf Mal, als er seine Medikamente nicht nahm, nach dem Unterbringungsgesetz ins Spital gebracht werden musste.
So auch im April, als er seine Depotspritzen absetzte und sich daraufhin auf einer Polizeiinspektion "in Schutzhaft" nehmen lassen wollte, weil er glaubte, verfolgt zu werden. Ansonsten funktionierte die Betreuung durch den Psychosozialen Dienst gut.
Der Wunsch des Angeklagten: In eine überwachte Wohngemeinschaft zu kommen. Das hält auch der Gutachter für die beste Idee. Bis eine geeignete Stelle gefunden ist, soll er in einer psychiatrischen Abteilung untergebracht werden. Sowohl der Schöffensenat als auch der Betroffene und die Staatsanwaltschaft stimmten zu.