Der doppelte Ausfallsbonus kommt Unternehmen zugute, die nicht direkt von den Covid-Maßnahmen wie etwa Geschäftsschließungen betroffen waren, aber trotzdem Umsatzeinbußen von mindestens 40 Prozent verzeichneten.
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Take-away in der Gastronomie ist auch während der "Osterruhe" erlaubt.