Laut § 19 der Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung darf im Todesfall die Maßnahme zwar beauftragt, aber nicht vor dem Förderantrag durchgeführt werden.
Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung
Sohn tot, Förderung weg – Wienerin muss 14.000 Euro zahlen