E-Mopeds gelten ab 1. Oktober als Kraftfahrzeuge, nicht mehr wie bisher als Fahrräder. Dann braucht man für sie eine Kfz-Zulassung.
Helmut Graf
E-Mopeds gelten ab 1. Oktober als Kraftfahrzeuge, nicht mehr wie bisher als Fahrräder. Dann braucht man für sie eine Kfz-Zulassung.