Ab 1. Oktober müssen E-Mopeds runter von Radwegen; sie gelten dann als Kraftfahrzeuge. Damit braucht man für sie unter anderem Zulassungsschein, Nummerntafel, Kfz-Haftpflichtversicherung, Pickerl.
Mit den neuen Regeln tritt der letzte Teil der von Mobilitätsminister Peter Hanke (SPÖ) initiierten Novelle zur Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft.
Laut ÖAMTC bedeuten die neuen Vorschriften allerdings für tausende bisher legale Fahrzeuge faktisch ein Verbot. Denn es gebe in vielen Fällen keine praktikable Möglichkeit, auf kurzem Weg eine Zulassung für ein E-Moped zu bekommen.
Hintergrund: Für die Fahrzeuge, oft Importe aus China, gibt es die hierzulande für eine Zulassung erforderlichen Papiere schlicht nicht. Bisher war das auch nicht erforderlich, da E-Mopeds ja rechtlich als Fahrräder galten.
Von mindestens 20.000 privaten Nutzern geht der ÖAMTC aus, deren E-Mopeds plötzlich wertlos werden. "Im städtischen Bereich geht es vorrangig um Lieferdienste, die, wie bereits angekündigt, auf E-Bikes und andere Fahrzeuge ausweichen wollen. Aber auch viele ältere Menschen oder Personen mit eingeschränkter Mobilität nutzen E-Mopeds für ihre Alterswege", sagt ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer.
Der Club fordert die rasche Schaffung einer Zulassungsmöglichkeit für bestehende E-Mopeds. "Die Komplexität des Themas wurde von der Politik offensichtlich unterschätzt", kritisiert Hoffer.
„Für manche E-Mopeds wird es Papiere geben, die für eine Zulassung benötigt werden, für viele andere nicht.“Peter HankeMobilitätsminister (SPÖ)
Der zuständige Minister Hanke (SPÖ) erklärt im Gespräch mit "Heute" zur Frage der Zulassung: "Betroffene sollten sich gegebenenfalls an die Händler wenden, bei denen das Fahrzeug geleast oder gemietet wurde - es handelt sich nicht immer um gekaufte Mopeds. Für manche wird es Papiere geben, die für eine Zulassung benötigt werden, für viele andere nicht." Dann müsse man rechtzeitig beispielsweise auf ein Fahrrad oder E-Bike umsteigen.
Um genug Vorlaufzeit zu geben, habe man für die lang angekündigte Änderung bewusst erst den 1. Oktober als Stichtag gewählt.
Laut einer Befragung des Kuratoriums für Verkehrssicherheit wüssten bereits rund 85 Prozent von der Änderung zum 1. Oktober, betont der Minister. Das Bild werde sich sukzessive verbessern. "Manchmal braucht es neue Regeln, diese war im Sinne der Verkehrssicherheit dringend notwendig", spricht Hanke Klartext.
Wer ab Oktober nicht den neuen Vorschriften entsprechend mit seinem E-Moped unterwegs ist, für den kann es jedenfalls teuer werden. "Ein Gesetz ist nur dann wirksam, wenn es auch kontrolliert und sanktioniert wird, sonst gibt es keine Veränderung", so Hanke zu "Heute".
In welcher Höhe die Strafen liegen werden? Hanke: "Im Falle der E-Mopeds können einige hundert Euro oder mehr zusammenkommen – ohne Führerschein, ohne Nummerntafel und dann vielleicht noch am Radweg. Ich denke aber, dass die Exekutive gerade in den ersten Wochen den richtigen Ton finden wird."