Sie gehören mittlerweile zum Wiener Straßenbild wie Fiaker und Bim: Essenszusteller, die mit ihren Elektro-Mopeds durch die Stadt flitzen. Doch ab 1. Oktober gelten für viele dieser Fahrzeuge völlig neue Spielregeln.
Bisher konnten bestimmte E-Mopeds trotz ihres Erscheinungsbildes rechtlich als Fahrräder gelten. Genau damit ist ab 1. Oktober Schluss. Mit der 36. StVO-Novelle werden E-Mopeds als Kraftfahrzeuge behandelt. Damit dürfen sie nicht mehr auf Radwegen, Radfahrstreifen und anderen Radfahranlagen fahren. Die Fahrzeuge gehören künftig auf die normale Fahrbahn.
Doch der Wechsel vom Radweg auf die Straße ist nur ein Teil der neuen Vorschriften. Für die betroffenen E-Mopeds gelten künftig Führerschein-, Helm-, Versicherungs-, Zulassungs- und Kennzeichenpflicht. Laut Verkehrsministerium ist zudem eine regelmäßige §57a-Begutachtung, also das "Pickerl", erforderlich.
Die Dimension der gesetzlichen Änderung ist vor allem in Wien enorm, allein in der Bundeshauptstadt sind geschätzt rund 5.000 solcher Liefer-Flitzer unterwegs. Der erste große Lieferant hat bereits reagiert: Foodora stellt seine Flotte vollständig auf Fahrräder und E-Bikes um. E-Mopeds dürfen ab Oktober nicht mehr für Foodora-Lieferungen eingesetzt werden.
"Wir nehmen die Einhaltung der neuen Regelungen sehr ernst. E-Bikes sind bereits heute umfassend in unserem Liefermodell im Einsatz – der nächste Schritt, unsere Flotte vollständig auf Fahrräder und E-Bikes umzustellen, ist daher konsequent und gut vorbereitet. Daher erwarten wir keine spürbaren Auswirkungen auf das Erlebnis unserer Kunden und Geschäftspartner", erklärt Dragan Milovanovic, Managing Director foodora Österreich, in einer Aussendung.
Vielen Zustellern, die bereits ein E-Moped haben, droht nun ein großes Problem: Fehlen die notwendigen Fahrzeugdokumente für Genehmigung und Zulassung, kann das E-Moped gar nicht angemeldet werden. Hinzu kommen Kosten für Anmeldung, Versicherung, Kennzeichen und entsprechende Ausrüstung. Gerade für Zusteller in finanziell schwierigen Verhältnissen könnte die Umstellung daher schwierig werden.
Foodora will seine Rider deshalb beim Wechsel unterstützen. Seit Juni informiert das Unternehmen nach eigenen Angaben per E-Mail, Newsletter und in den sogenannten Rider Hubs über die Änderungen. Im Sommer fanden zudem Informations-Roadshows in Wien, Graz, Salzburg und Innsbruck statt.
Bis 2027 will der Lieferdienst für die Umstellung einen siebenstelligen Betrag investieren. Über eine Zusammenarbeit mit dem Fahrradvermieter Cycle sollen die Zusteller Fahrräder und E-Bikes samt Wartungs- und Serviceleistungen zu vergünstigten Konditionen bekommen.
"Während Rider in der Branche bei solchen Veränderungen oft auf sich allein gestellt sind, lassen wir sie mit den neuen gesetzlichen Vorgaben nicht allein. Deshalb informieren wir frühzeitig, schaffen Möglichkeiten für persönlichen Austausch und investieren substanziell in passende Lösungen", so Milovanovic.
Auf eine "Heute"-Anfrage, wie viele Rider derzeit in Wien für Foodora tätig sind und welche davon ein E-Moped haben bzw. ob Foodora aufgrund der Novelle mit einer Reduktion der Rider rechnet, wird nicht eingegangen: "Wir bitten um Verständnis, dass wir darüber hinaus keine weiteren Angaben machen können", heißt es seitens der betreuenden PR-Agentur.
Hinter dem Umstieg auf Fahrräder steckt aber nicht nur die Verkehrsrechts-Novelle. Wer mit einem Kraftfahrzeug liefert, muss nach Arbeitszeit bezahlt werden. Beim Fahrrad-Zusteller wird pro Lieferung abgerechnet, weist Robert Walasinski von der Gewerkschaft "Riders Collective" im "Standard" hin.