Machtkampf ums Essen

Massive Vorwürfe! Behörde ermittelt gegen Lieferdienste

Jetzt wird es ernst! Wegen massiver Vorwürfe gegen Lieferdienste haben Österreichs Wettbewerbshüter Ermittlungen eingeleitet.
Team Wirtschaft
31.08.2026, 22:46
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Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) nimmt die Lieferbranche ins Visier. Nach einer im März 2023 eingeleiteten Branchenuntersuchung ermittelt die Behörde nun offiziell wegen des Verdachts des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung. Auslöser waren Hinweise auf Wettbewerbsprobleme, Medienberichte und der Austausch mit europäischen Partnerbehörden.

Für den Bericht wurden Daten der Platzhirsche Foodora und Lieferando, von 23 weiteren Plattformen sowie rund 2.500 Wiener Gastronomiebetrieben ausgewertet.

"Heute" auf Google als bevorzugte Quelle festlegen

BWB-Generaldirektorin Natalie Harsdorf betont zwar, dass digitale Plattformen Restaurants und Kunden innovativ zusammenbringen, warnt jedoch: "Problematisch wird es jedoch, wenn sich die Marktmacht einzelner Plattformen so verfestigt, dass das Gleichgewicht im Wettbewerb verloren geht." Eine steigende Abhängigkeit der Lokale könne sich negativ auf Preise, das Angebot sowie die Arbeitsbedingungen der Zusteller auswirken.

Zwei Riesen teilen sich Österreich auf

Die Untersuchung belegt eine enorme Marktkonzentration. Nachdem Uber Eats 2019 den österreichischen Markt verlassen hatte, waren Foodora (vormals Mjam) und Lieferando jahrelang die einzigen bundesweit aktiven Player. Erst 2023 trat mit Wolt ein neuer Wettbewerber auf den Plan, der in Wien startete und danach schrittweise expandierte.

Trotzdem bleibt der Markt aufgeteilt: Foodora dominiert mit 50 bis 60 Prozent Marktanteil vor allem in Wien, während Lieferando mit 40 bis 50 Prozent im Rest von Österreich stark ist. Hohe Markteintrittskosten und indirekte Netzwerkeffekte – mehr Kunden locken mehr Restaurants an und umgekehrt – erschweren neuen Konkurrenten das Fußfassen massiv.

Lokale rutschen in die Werbe-Falle

Für die Wiener Gastronomie sind die Apps längst unverzichtbar: Die befragten Restaurants erwirtschafteten dort 2023 durchschnittlich 25 bis 30 Prozent ihres gesamten Umsatzes über die Lieferdienste.

Um im dichten Angebot der Apps überhaupt wahrgenommen zu werden, buchen viele Betriebe verstärkt teure Werbedienstleistungen direkt bei den Plattformen. Dafür ziehen sie Werbebudgets von anderen Kanälen wie Suchmaschinen oder sozialen Medien ab. Die Folge: Die Lokale verlieren anderweitige Sichtbarkeit, büßen alternative Vertriebswege ein und geraten in eine noch stärkere Abhängigkeit von den Plattformen.

Ungünstige Konditionen und Ausbeutungsmissbrauch

Besonders heftig: Die BWB identifizierte ungünstige Konditionen und Intransparenz, die rechtlich einen Ausbeutungsmissbrauch darstellen können. Aus der Befragung ging hervor, dass Plattformen Verträge einseitig änderten und für Restaurants keinerlei Verhandlungsmöglichkeiten bestanden.

Ein befragter Gastronom brachte die Ohnmacht der Betriebe auf den Punkt: "Lieferando und Foodora sind die stärksten und irgendwie sind wir gezwungen, mit denen zu arbeiten." Er fühle sich als Arbeiter statt als Partner.

Zudem stehen fragwürdige Vertragsklauseln im Fokus. So sehen die AGB einer Plattform Strafzahlungen und Stornogebühren von bis zu 10,00 Euro vor – etwa bei längeren Zubereitungszeiten als angegeben oder für nicht angenommene Bestellungen.

Während Wirte diese hohen Strafen scharf kritisieren, rechtfertigte die betroffene Plattform die Gebühren damit, dass dadurch negative Kundenerfahrungen beispielsweise aufgrund von Stornierungen vermieden werden sollen.

Miese Erreichbarkeit der Plattformen

Rund ein Drittel der befragten Betriebe zeigte sich zudem unzufrieden mit der mangelnden Erreichbarkeit und schlechten Kommunikation der Plattformen. Eine Plattform erklärte dies mit geschäftstypischen Auslastungsspitzen und versicherte, das Problem lösen zu wollen.

Die BWB stellt klar, dass eine fehlende direkte und effiziente Kontaktaufnahme den Anforderungen des europäischen Digital Services Act (DSA) widersprechen kann. Betroffene Gastronomiebetriebe können sich mit Beschwerden direkt an die zuständige Medienbehörde KommAustria (über die Website beschwerde.rtr.at) wenden.

Exklusivitäts-Deals und Bestpreis-Klauseln

Weiters deckte die Behörde problematische Wettbewerbspraktiken auf. So durften Restaurants in einigen Fällen nicht auf konkurrierenden Plattformen aktiv sein. Vor allem bekannte und absatzstarke Lokale erhielten im Gegenzug für solche Exklusivitätsvereinbarungen bessere Konditionen.

Zudem gebe es Hinweise, dass die Teilnahme an profitablen Rabattaktionen daran geknüpft war, das Angebot bei Konkurrenten währenddessen zu pausieren. Auffällig: Zeitgleich mit dem Markteintritt von Wolt in Wien seien die Rabattaktionen bei Foodora sprunghaft angestiegen.

Zusätzlich tauchten in Verträgen einer Plattform sogenannte enge Bestpreisklauseln auf, die es Lokalen untersagen, ihre Speisen auf der eigenen Website billiger anzubieten – eine Klausel, deren wirtschaftliche Notwendigkeit die BWB ausdrücklich hinterfragt.

BWB bittet um weitere Rückmeldungen

Ob die nun laufenden Ermittlungen zu einem Gerichtsverfahren oder zu einer Einstellung führen, ist offen. Für alle genannten bzw. betroffenen Plattformen gilt die Unschuldsvermutung. Anregungen und konkrete Beschwerden können Betroffene direkt per E-Mail oder über das Whistleblowingsystem der BWB einbringen.

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