Für Essenszusteller sind heiße Sommertage besonders belastend. Gerade in den Mittags- und Nachmittagsstunden, wenn die Temperaturen ihren Höchststand erreichen, sind viele weiterhin im Einsatz. Weil zahlreiche Rider als freie Dienstnehmer arbeiten und pro Lieferung bezahlt werden, bedeuten Pausen oft auch Einkommensverlust.
Die Lieferplattformen verweisen auf die Flexibilität des Beschäftigungsmodells, wie der ORF berichtet. "Anders als in einem klassischen Arbeitsverhältnis mit fixen Arbeitszeiten können unsere Rider selbst entscheiden, ob, wann und wie lange sie Lieferungen übernehmen möchten. Diese Flexibilität ermöglicht es ihnen, ihre Einsätze an die jeweiligen Wetterbedingungen sowie ihr persönliches Wohlbefinden anzupassen", so Klara Hrabalova von Foodora Österreich.
Lieferando setzt nach eigenen Angaben bei Hitzewellen vor allem auf Information. "Über Push-Nachrichten, E-Mails und Sicherheitsleitfäden für heißes Wetter vermitteln wir kontinuierlich Tipps zu Sonnenschutz und dem Erkennen von Überhitzungssymptomen", erklärt das Unternehmen. Wer dennoch unterwegs sei, erhalte außerdem einen Kostenzuschuss, "um sich unterwegs ohne finanzielle Einbußen mit kühlem Wasser versorgen zu können".
Foodora verfolgt einen anderen Ansatz. Zusätzliche Honorare während extremer Hitze gebe es bewusst nicht. "Während extremer Hitzewellen bieten wir bewusst keine Sonderhonorare an. Wir sind fest davon überzeugt, dass zusätzliches Geld niemals ein Faktor sein sollte, der Rider dazu motiviert, entgegen ihrer eigenen Einschätzung zu handeln", so Hrabalova. Stattdessen könnten Fahrer Lieferungen ohne Folgen ablehnen oder sich vom Dienst abmelden.
Für die Gewerkschaft vida reicht das nicht aus. Sie fordert erneut reguläre Anstellungen statt freier Dienstverhältnisse. "Es geht darum, dass wir die Pro-Stück-Bezahlung wegkriegen und ein ordentliches Beschäftigungsverhältnis haben. Nur so kann man sicherstellen, dass die Leute gesund arbeiten", sagt Gewerkschafter Toni Pravdic zum "ORF".
Er verweist zudem auf eine rechtliche Lücke. "Die Fahrer werden, weil sie im Freien arbeiten, zwar durch die neue Hitzeschutzverordnung erfasst. Sie haben aber keinen Schutz durch das Arbeitsrecht, weil sie als freie Dienstnehmer angestellt sind."