Wer ein sogenanntes E-Moped besitzt, sollte sich den 1. Oktober 2026 rot im Kalender anstreichen. Mit diesem Stichtag werden die elektrisch angetriebenen Zweiräder ohne Tretunterstützung, die maximal 25 km/h fahren und höchstens 250 Watt Nenndauerleistung haben, rechtlich nicht mehr wie Fahrräder behandelt. Stattdessen gelten für sie künftig dieselben Vorschriften wie für Mopeds mit bis zu 45 km/h.
Das hat weitreichende Folgen. Ab Oktober sind für diese Fahrzeuge ein Führerschein, eine Haftpflichtversicherung, eine Zulassung mit Nummerntaferl, ein Helm sowie regelmäßige Pickerl-Überprüfungen vorgeschrieben. Außerdem dürfen sie nicht mehr auf Radwegen oder anderen Radfahranlagen unterwegs sein, sondern müssen die Fahrbahn benutzen.
"Wer sein ‚E-Moped’ ab 1. Oktober 2026 weiter nutzen möchte, sollte nicht bis zum Herbst warten", warnt KFV-Direktor Christian Schimanofsky. Führerschein, Versicherung, Zulassung, Fahrzeugpapiere und Helm ließen sich nicht immer von heute auf morgen organisieren.
Wer noch keinen passenden Führerschein besitzt, muss laut aktueller KFV-Aussendung die Klasse AM absolvieren. Diese kann in einer Fahrschule, aber auch beim ÖAMTC oder ARBÖ gemacht werden. Das Mindestalter beträgt 15 Jahre, mit der Ausbildung darf bereits zwei Monate davor begonnen werden. Jugendliche unter 16 Jahren benötigen zusätzlich die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten.
Die Ausbildung umfasst sechs Theorieeinheiten inklusive Multiple-Choice-Prüfung sowie acht praktische Fahreinheiten, davon mindestens zwei im öffentlichen Verkehr. Mit Kosten von rund 300 bis 450 Euro für die Ausbildung ist laut KFV zu rechnen. Dazu kommen 90 Euro Behördengebühren.
Wer bei der Antragstellung älter als 20 Jahre ist, muss außerdem ein ärztliches Gutachten vorlegen, das 35 Euro kostet. Diese Regel gilt bereits seit 2013 und soll laut Gesetzgeber Personen erfassen, die erst in späteren Jahren ihre erste Lenkberechtigung erwerben.
Einen zusätzlichen Mopedführerschein brauchen allerdings nicht alle. Wer bereits einen Führerschein der Klassen A, B, C, D oder F bzw. eine entsprechende Unterklasse besitzt, erfüllt diese Voraussetzung bereits.
Mindestens ebenso wichtig wie der Führerschein sind die Fahrzeugunterlagen. Für die Zulassung werden unter anderem ein Lichtbildausweis, ein Besitznachweis, eine Versicherungsbestätigung sowie die Genehmigungsdokumente des Fahrzeugs benötigt. Bei Gebrauchtfahrzeugen ist zusätzlich ein gültiges Pickerl erforderlich.
Zum größten Stolperstein könnte für viele Besitzer das sogenannte CoC-Papier werden – die europäische Übereinstimmungsbescheinigung des Fahrzeugs. Ist dieses Dokument nicht vorhanden, muss eine Einzelgenehmigung beantragt werden. Ohne "Certificate of Conformity"-Papier oder Einzelgenehmigung darf ein bestehendes E-Moped künftig nicht mehr zugelassen und damit auch nicht mehr legal im öffentlichen Verkehr verwendet werden.
Wer kein CoC besitzt, sollte sich rasch an den Hersteller oder Generalimporteur wenden. Ist das nicht möglich, bleibt nur der Weg über die technische Prüfstelle des jeweiligen Bundeslandes.
Mit der Zulassung kommen weitere Pflichten dazu. Wie bei Mopeds ist künftig auch eine regelmäßige §57a-Überprüfung vorgeschrieben. Derzeit gilt dafür noch die sogenannte 3-2-1-Regel: Das erste Pickerl ist drei Jahre nach der Erstzulassung fällig, das nächste zwei Jahre später und danach jährlich. Ab 17. Mai 2027 wird das Intervall auf 4-2-2-2-1 umgestellt, wodurch Neufahrzeuge anfangs seltener überprüft werden müssen.
Vor der Zulassung empfiehlt das KFV außerdem einen technischen Check des Fahrzeugs. Zwei unabhängig voneinander funktionierende Bremsen, Blinker, Rückspiegel, Hupe oder Glocke, Tachometer sowie die Bereifung sollten den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Die Reifen müssen mindestens einen Millimeter Profiltiefe aufweisen.
Wer also die neuen Vorschriften ignoriert, muss sein E-Moped spätestens ab 1. Oktober stehen lassen. Ohne Führerschein, Zulassung, Versicherung oder die erforderlichen Fahrzeugdokumente darf das Fahrzeug auf öffentlichen Verkehrsflächen nicht mehr verwendet werden. Wer trotzdem fährt, muss mit Strafen rechnen.