Für E-Scooter, Bikes, Mopeds

Neue Regeln: DAS ändert sich auf Österreichs Straßen

E-Mopeds von Radwegen verbannt, Promillegrenze runter für E-Scooter und -Bikes, Helmpflicht für Jugendliche: Das bringt die Novelle der StVO.
Angela Sellner
16.10.2025, 16:05
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Die Regierung bringt eine umfassende Reform der Straßenverkehrsordnung (StVO) auf den Weg. "Mit dieser Novelle führen wir die Straßenverkehrsordnung ins 21. Jahrhundert", erklärte Mobilitätsminister Peter Hanke (SPÖ) am Donnerstag in Wien. Gemeinsam mit den Verkehrssprechern von SPÖ, ÖVP und Neos präsentierte er das neue Gesetzespaket, das unsere Straßen sicherer und angenehmer machen soll.

Die Sammelnovelle umfasst mehrere Maßnahmen, die den Alltag aller Verkehrsteilnehmer verändern werden:
– E-Mopeds müssen runter von den Radwegen und künftig auf der Straße fahren
– Neue Bestimmungen für E-Scooter und E-Bikes inklusive Helmpflicht für Jugendliche
– Kamerabasierte Verkehrsberuhigung für Stadtzentren

Der Entwurf geht nun in Begutachtung und soll ab 1. Mai 2026 gelten – die strengeren Vorschriften für E-Mopeds erst ab 1. Oktober 2026.

SPÖ-Verkehrsminister Peter Hanke präsentierte Novelle der StVO gemeinsam mit den Koalitionspartnern.
Denise Auer

E-Mopeds keine Fahrräder mehr

Insbesondere seit dem Boom der Essenszustellung sind die Radwege voll von E-Mopeds der Lieferdienste. Denn kleine E-Mopeds (L1-eB) galten bisher verkehrstechnisch als Fahrräder. Das ändert sich in einem Jahr: Künftig brauchen E-Mopeds verpflichtend Kennzeichen und Versicherung, für die Fahrer gilt Führerschein- und Helmpflicht.

"Ein kleines E-Moped ist kein Fahrrad und soll auch nicht so behandelt werden", sagt SPÖ-Verkehrssprecher Wolfgang Moitzi: "Künftig dürfen E-Mopeds nicht mehr auf Radwegen fahren, für sie gelten ähnliche Regeln wie bei anderen Kraftfahrzeuge."

Besonders Lieferdienste seien betroffen von dieser Änderung. Um ihnen Zeit zur Umstellung zu geben, tritt die neue Regelung erst im Herbst 2026 in Kraft. Gleichzeitig kündigte Moitzi arbeitsrechtliche Verbesserungen für Lieferfahrer an – wie die am Donnerstag im Parlament beschlossene Möglichkeit, auch für freie Dienstnehmer einen Kollektivvertrag zu verhandeln.

Klare Regeln für E-Scooter und E-Bikes

Für E-Scooter und E-Bikes werden ebenfalls neue Regeln festgelegt. Der Gesetzesentwurf enthält auch klare Verhaltens- und Ausrüstungsvorschriften für Scooter- und E-Bike-Fahrer.

Das gilt ab 1. Mai 2026

  • Helmpflicht bis 16 Jahre bei Scootern, bis 14 bei E-Bikes
  • Pflichtausstattung: Blinker, Klingel
  • Promillegrenze wird von 0,8 auf 0,5 gesenkt
  • Keine Mitnahme von Personen oder Waren

"Bei der Helmpflicht war uns wichtig, Sicherheit, Eigenverantwortung und umweltbewusste Mobilität in Einklang zu bringen. Deshalb gibt es keine pauschale Pflicht, die das Bewältigen der letzten Meile mit E-Scootern und Leih-Rädern einschränken würde. Gleichzeitig sorgen wir mit den neuen Regeln aber für den Schutz unserer Jugend", sagt Neos-Verkehrssprecher Dominik Oberhofer.

Kameras für Verkehrsberuhigung

Ein weiteres Herzstück der Novelle: Städte und Gemeinden dürfen künftig kamerabasierte Systeme zur Verkehrsberuhigung einsetzen.  Einfahrts- und Fahrverbote für mehrspurige Kraftfahrzeuge in einem definierten Gebiet sollen im Rahmen eines automatisierten Zufahrtsmanagements kontrolliert werden können. Motorräder oder Mopeds sind von der automatischen Erfassung ausdrücklich ausgenommen.

ÖVP-Verkehrssprecher Joachim Schnabel erklärt: „Städte und Gemeinden erhalten nach Jahren der Diskussionen ein neues, modernes und international übliches Instrument für eine effiziente Verkehrsgestaltung insbesondere in ihren Zentren."

Wichtig: Eine Überwachung von Busspuren oder Radwegen ist nicht erlaubt – Ausnahme sind sogenannte "Schulstraßen", wo Kinder besonderen Schutz genießen.

"Die Reform macht unsere Straßen sicherer – und unser Zusammenleben im Verkehr fairer.", fasst Minister Hanke zusammen.

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