Seit Jahren wird in der Wehlistraße quer zum Fahrbahnrand geparkt. Auf diese Weise können gleich mehrere Autos in der kleinen Gasse abgestellt werden. Auch der Verkehrsfluss wird laut den Bewohnern dadurch nicht negativ beeinflusst. Doch seit einigen Tagen sorgt ein Parkverbotsschild für Gesprächsstoff: ausgenommen davon ist ein bestimmtes Kennzeichen, das einem behinderten Autofahrer gehört.
"Warum gilt das Parkverbot über mehrere Meter? Da könnte man ja gleich drei Fahrzeuge abstellen", fragt sich eine Wienerin im "Heute"-Talk. Tatsächlich könnte man auf den ersten Blick meinen, dass der Parkplatz für den Autofahrer mit dem Behindertenausweis großzügig ausgefallen ist.
Doch bei näherer Betrachtung hat die Parkfläche durchaus ihre Daseinsberechtigung. Denn der Fehler liegt nicht beim Magistrat, sondern bei den Autofahrern selbst. Wie ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried im Gespräch mit "Heute" erklärt, müssten die Fahrzeuge in der Wehlistraße parallel zum Fahrbahnrand parken. Dementsprechend ist also auch das Parkverbot dimensioniert.
Laut Straßenverkehrsordnung müssen Autos generell immer parallel zum Gehsteig abgestellt werden, sofern sich aus Bodenmarkierungen oder Straßenverkehrszeichen nichts anderes ergibt.
„'Ersitzen' kann man sich das 'Recht zum Falschparken' hier aber nicht.“ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried
"Es gibt aber in Wien und auch außerhalb oft solche Stellen, wo teilweise seit Jahren falsch geparkt wird, bis eines Tages zur Überraschung aller gestraft wird. 'Ersitzen' kann man sich das 'Recht zum Falschparken' hier aber nicht", so Authried weiter.
Es liegt also in der Hand der Behörde, hier möglicherweise Senkrechtparken zu legalisieren, zumal die Straße breit genug wirkt. Ob die technischen Voraussetzungen gegeben sind, müsste jedoch genau geprüft werden. Bis dahin droht jedenfalls jedem eine Strafe, der weiterhin so parkt, wie bisher.