Es kommt selten vor, dass ein Gesetz in Österreich auf den letzten Metern scheitert – diesmal ist es passiert. Beim sogenannten "Strafrechtlichen EU-Anpassungsgesetz 2025" hat Bundespräsident Alexander Van der Bellen seine Unterschrift verweigert. Der Grund: ein Formfehler im Nationalrat.
Das Gesetz war im Juli vom Parlament beschlossen worden, ohne große Aufregung. Der Entwurf diente in erster Linie dazu, EU-Vorgaben ins österreichische Recht zu übernehmen – etwa ein zentrales europäisches Strafregister und eine engere Zusammenarbeit in Strafverfahren.
Doch beim Beschluss passierte der peinliche Patzer: Der Anhang zum Gesetz ist "irrtümlich nicht mitbeschlossen worden". Der Anhang war zwar im Justizausschuss, aber "versehentlich nicht in der Vorlage ans Plenum enthalten", informierte die Parlamentsdirektion den "Standard".
Als der Fehler auffiel, war das Gesetz bereits durch den Bundesrat. Damit landete es auf dem Tisch des Bundespräsidenten – und Van der Bellen stoppte den Prozess.
Ein Sprecher des Staatsoberhaupts bestätigte gegenüber dem "Standard": "Es lag ein formaler Fehler bei der Beschlussfassung vor. Damit konnte nicht die wahre Meinung der Mehrheit des Nationalrats zum Ausdruck gebracht werden."
Die Lösung: Der Nationalrat musste das Gesetz samt Anhang am Mittwoch erneut beschließen. Erst dann kann es offiziell kundgemacht werden.