Nachdem die FPÖ mit ihrem geplanten Untersuchungsausschuss beim Verfassungsgericht abgeblitzt ist, reichte sie am Mittwoch im Nationalrat einen neuen Antrag ein. Diesmal sehen die Chancen, mit ihrem Antrag durchzukommen deutlich besser aus.
Hatte man im ersten Versuch noch sowohl die Causa Pilnacek als auch die Corona-Pandemie thematisieren wollen, begrenzen die Blauen den Untersuchungsgegenstand vorerst nur auf den verstorbenen Sektionschef.
Corona muss vorerst also warten – laut FP-Generalsekretär Hafenecker bereite man aber schon einen weiteren U-Ausschuss dazu vor.
Die Freiheitlichen bringen am Mittwoch ihren Antrag offiziell ein, in den Abendstunden gibt es dann eine Debatte dazu. Danach wird er noch dem zuständigen Geschäftsordnungsausschuss vorgelegt, der in den nächsten vier Wochen entscheidet, ob der Antrag zulässig ist.
Darin enthalten ist auch eine genaue Übersicht, welche Aspekte hinsichtlich der politischen Einflussnahme rund um das Ableben und die Ermittlungen des Sektionschefs zu untersuchen sind.
So will die FPÖ etwa wissen, ob es eine "unbefugte Entfernung von Beweismitteln aus dem Ermittlungsverfahren durch Beamte des LKA Niederösterreich" gab oder ob wesentliche Beweismittel nicht übermittelt wurden.