Darf ein kurzer Quickie während der Arbeitszeit im Homeoffice erlaubt sein? Genau diese Frage sorgt derzeit im Netz für Diskussionen. Auslöser ist eine Aussage des deutschen Arbeitsrechtlers Arnd Kempgens.
Seine Einschätzung: Ein kurzer sexueller Abstecher ins Schlafzimmer könne arbeitsrechtlich zulässig sein – solange die Arbeitsleistung dadurch nicht spürbar beeinträchtigt wird. Er zieht dabei den Vergleich zu einer kurzen Kaffee- oder Zigarettenpause. Wer hingegen längere Zeit der Arbeit fernbleibt, müsse mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Für zusätzliche Aufmerksamkeit sorgt auch seine Begründung. Beim Sex werden unter anderem die Hormone Dopamin und Oxytocin ausgeschüttet. Studien legen nahe, dass sie Stress reduzieren und kurzfristig die Konzentration verbessern können.
Doch wie sieht die Rechtslage in Österreich aus? Genau dazu hat sich der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) jetzt auf Instagram geäußert. Die Botschaft ist klar: "Hier gilt: Arbeitszeit ist Arbeitszeit – auch im Homeoffice."
Gleichzeitig stellt der ÖGB aber klar, dass kurze private Unterbrechungen während des Arbeitstags nichts Ungewöhnliches sind. Entscheidend sei, dass die arbeitsvertraglichen Pflichten erfüllt werden und die vereinbarte Arbeitsleistung nicht darunter leidet.
Oder, wie es der ÖGB zusammenfasst: "Auch in Österreich bleiben kurze Pausen Privatsache. Entscheidend ist nicht, wofür sie genutzt werden, sondern dass die Arbeit ordnungsgemäß erledigt wird."
Damit unterscheidet sich die Einschätzung in Österreich kaum von jener des deutschen Arbeitsrechtlers. Im Mittelpunkt steht nicht die Frage, ob jemand kurz einen Kaffee holt, eine Zigarette raucht oder die Pause anders nutzt. Maßgeblich ist vielmehr, dass die vereinbarte Arbeitszeit eingehalten wird und die beruflichen Aufgaben ordnungsgemäß erledigt werden.
Wer die Arbeit hingegen über längere Zeit unterbricht oder seine Leistung vernachlässigt, kann sich auch im Homeoffice nicht auf private Pausen berufen.