In Wr. Neustadt war es in der Vergangenheit immer wieder zu gefährlichen Situationen oder Unfällen mit E-Scootern gekommen. "Seit Monaten gibt es kaum einen Bürgerkontakt, bei dem die Gefährdung durch die Scooter in der Innenstadt nicht angesprochen wurde", so Bürgermeister Klaus Schneeberger (VP).
Daher setzt die Stadt "einen klaren Schritt für mehr Sicherheit und Lebensqualität". Mit einer neuen Verordnung wird ab 7. September, pünktlich zum Schulstart, das Fahren mit elektrisch betriebenen Klein- und Minirollern in den Fußgängerzonen drastisch eingeschränkt: Am Tag gilt künftig ein Fahrverbot, die Nutzung in diesen Bereichen ist nur noch in der Nachtzeit von 22 bis 6 Uhr im Schritttempo erlaubt. Fahrräder sind hingegen weiter erlaubt, (Ausnahme: Böheimgasse und Bereich vor dem Dr. Adolf Schärf Haus).
Klaus Schneeberger: "Fahrräder sind seit Jahren in den Fußgängerzonen erlaubt, und das funktioniert. Hier halten sich mittlerweile nahezu alle an die Regeln, es ist ein echtes Miteinander. Mit den E-Scootern scheint dies leider nicht möglich zu sein. Deshalb sind sie ab sofort nur noch in der Nacht erlaubt. Wir reagieren damit direkt auf die Sorgen der Bevölkerung und geben gleichzeitig der Exekutive ein wirksames Werkzeug in die Hand. Mein klares Fazit lautet: Fußgängerzonen sind in erster Linie für Fußgänger da. Ein paralleles Nutzen anderer Fortbewegungsmittel geht nur dann, wenn Fußgänger nicht gefährdet werden – und das ist bei den E-Scootern derzeit einfach nicht gegeben."
Stadthauptmann Gerald Rak und Stadtpolizeikommandant Manfred Fries: "Wir werden die Einhaltung im Rahmen regelmäßiger Schwerpunktaktionen und Streifentätigkeit in der Innenstadt genau überwachen."
Seit 1. Mai gelten österreichweit neue Regeln für E-Scooter: Bis zum 16. Geburtstag gilt Helmpflicht, die Alkoholgrenze wurde auf 0,5 Promille gesenkt.
Die Verwaltungsstrafen bei Zuwiderhandeln gehen laut Bestimmungen der StVO bis 726 Euro. Die aktuelle Verordnung wurde durch eine Novelle der StVO im Mai 2026 ermöglicht, die erstmals eine Differenzierung zwischen E-Scooter und Fahrrädern ausgewiesen hat.
Betroffene Straßenzüge und Plätze (Auszug):
· Neunkirchner Straße (Abschnitt Bahngasse bis Hauptplatz)
· Herzog-Leopold-Straße
· Wiener Straße (Abschnitt Eyerspergring bis Hauptplatz)
· Hauptplatz (Bereich westlich der Liegenschaften Hauptplatz 14/29 bis zur Herzog-Leopold-Straße)
· Abschnitte der Seitengassen, sofern sie als Fußgängerzone gewidmet sind (siehe auch beiliegender Plan)
Als weiteren Schritt wird die bunte Stadtregierung in der Gemeinderatssitzung am 14. September eine Resolution an Verkehrsminister Peter Hanke (SPÖ) verabschieden, in der weitere Maßnahmen bezüglich der E-Scooter gefordert werden. Hierbei geht es um eine Kennzeichen- und Versicherungspflicht, wie sie in vielen europäischen Staaten bereits besteht. Diese würde für die Polizei eine große Erleichterung bei der Strafverfolgung bei Übertritten bedeuten, heißt es in einer Aussendung.